Für den Zeitraum der Schließung bzw. Notbetreuung werden unter Bezugnahme auf die Sächsische Allgemeinverfügung keine Elternbeiträge in den Einrichtungen (Kinderkrippen, Tagespflegen, Kindergärten und Horte), die im Bedarfsplan der Stadt Leipzig enthalten sind, erhoben
Die Stadt Leipzig wird daher alle Elternbeiträge für den gesamten Monat April für die kommunalen Einrichtungen aussetzen. Es werden keine Lastschrifteinzüge durch die Stadtkasse vorgenommen. Eltern, die Daueraufträge eingerichtet haben oder die Einzahlung selbst vornehmen, bitten wir, die Zahlung für den Monat April 2020 zu stoppen bzw. nicht auszuführen.
Falls dennoch eine Zahlung ausgelöst wird, wird sie mit Forderungen in den Folgemonaten verrechnet. Damit soll zusätzlicher Aufwand im Bereich von gesonderten Rückzahlungsanträgen vermieden werden. Die entsprechende Prüfung und Bearbeitung geschieht nach Wiederöffnung der Einrichtungen.
Eltern, deren Kinder in Einrichtungen in freier Trägerschaft betreut werden, bittet das Amt für Jugend, Familie und Bildung, sich wegen des weiteren Vorgehens direkt an den jeweiligen Träger der Einrichtung zu wenden.
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