Die schriftlichen Abiturprüfungen in Sachsen sollen wie geplant stattfinden. „Wir haben uns die Entscheidung wahrlich nicht leichtgemacht. Die Prüfungssituation in diesem Jahr ist ohne Zweifel eine andere als in den Vorjahren. Dieses haben wir im Blick und reagieren darauf mit veränderten Regeln für die Zweitkorrektur und der Möglichkeit, auf die Nachtermine ausweichen zu können. Allen Abiturientinnen und Abiturienten werden wir somit eine Teilnahme an den bekannten Erstterminen der Abiturprüfung ermöglichen“, so Kultusminister Christian Piwarz.
Damit beginnen die Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien in Sachsen wie auch in sieben weiteren Bundesländern nach den Osterferien. Eine entsprechende Änderung der Rechtsverordnung, die Beschränkungen im Alltag regelt, soll nach Ostern verabschiedet werden und anschließend in Kraft treten. Damit wird den Prüflingen der Zugang zu den Schulen ermöglicht.
Die Abiturprüfungen in Sachsen starten nach den Osterferien am 22. April mit den schriftlichen Prüfungen in Evangelischer und Katholischer Religion. Es folgen die Prüfungen zum Graecum (23. April) und in Physik (24. April). Für die Durchführung der Prüfungen werden strenge Hygienevorgaben und Abstandsgebote für Lehrer und Schüler gelten.
Schülerinnen und Schüler, die an den Erstterminen nicht teilnehmen wollen, können sich für die Nachtermine ab dem 13. Mai 2020 entscheiden. Auf ein ärztliches Attest wird beim Ersttermin in diesem Jahr verzichtet. Es genügt eine schriftliche Erklärung, dass eine Teilnahme nicht erfolgen kann. Diese Erklärung muss vor Beginn der Prüfungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingereicht werden. In diesem Fall sind die Nachschreibetermine verpflichtend.
»Bei unserer Entscheidung für diesen Abitur-Fahrplan haben wir den Infektionsschutz in besonderer Weise berücksichtigt. Die Prüflinge werden im gegebenen Fall auf mehrere Räume verteilt, um den Anforderungen des Infektionsschutzes zu genügen. Das gesundheitliche Risiko ist damit niedriger als in anderen Bereichen des Berufslebens. Schon allein aus Gründen des Infektionsschutzes empfehle ich den Abiturientinnen und Abiturienten sehr, die Haupttermine für die Prüfungen zu nutzen«, so Kultusminister Piwarz.
Für Prüfungsteilnehmer, die auch zum Nachtermin nicht teilnehmen können, wird es einen dritten Prüfungstermin noch in diesem Schuljahr und damit anders als in den Vorjahren geben.
Um die besondere Prüfungssituation angemessen zu berücksichtigen, werden die Zweitkorrekturen in diesem Jahr ausnahmsweise an derselben Schule erfolgen. „Auf diese Weise können die Korrektoren durch die Corona-Pandemie aufgetretene schulinterne Probleme bei der Wissensvermittlung besser eingehen. Im Unterricht nicht vermitteltes Wissen wird bei der Bewertung im Sinne des Schülers berücksichtigt“, so Kultusminister Christian Piwarz.
Für besondere Härtefälle, die im Ergebnis der Abiturprüfungen auftreten, wird eine Beratungsstelle im Landesamt für Schule und Bildung eingerichtet. Dorthin können sich Schüler, Eltern und Lehrkräfte im Streit- oder Beschwerdefall wenden.
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