Nico Brünler, Sprecher der Fraktion Die Linke für Haushalts- und Finanzpolitik, erklärt zum Nachtragshaushalt und zum Sondervermögen „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“: „Gerade in der Krise erweist sich das Dogma der ,Schwarzen Null‘ als untauglich, das muss sogar die CDU einsehen. Es ist richtig, dass wir endlich über einen Nachtragshaushalt debattieren und Hilfsmaßnahmen ergreifen können.“
„Wenn der Wille besteht, können schnell große Summen mobilisiert werden. Bei anderen Problemen wie der Energiewende oder der digitalen Infrastruktur wären wir viel weiter, wenn die Regierenden nur ein bisschen dieses Tatendrangs entwickelt hätten.
Wir begrüßen es, dass die Staatsregierung einen Nachtragshaushalt vorgelegt hat. Aber wir haben dazu auch Kritik. Wir unterstellen, dass die Summe von sechs Milliarden nicht gewürfelt, sondern aufgrund konkreter Szenarien und Schätzungen kalkuliert worden ist. Dann hätte das Finanzministerium aber auch einzelplankonkret zeigen können, welche Ausgaben in welchen Bereich aus heutiger Sicht nötig sein werden. Mit dem Weg des Sondervermögens herrscht nun größtmögliche Intransparenz.
Jetzt steht eine gewaltige Summe im Raum – sechs Milliarden. Die Regierung würde falsche Erwartungen wecken, wenn sie damit hausieren gehen und den Eindruck erwecken würde, dass die gesamte Summe für Konjunktur- und Hilfspakete verwendet wird. Schon jetzt sind rund zwei Drittel des Sondervermögens zum Ausgleich der Steuerausfälle vorgesehen, dieses Geld wird die Konten des Freistaates also nicht verlassen.
Außerdem muss die Verfassungsbestimmung weg, wonach die Kredite binnen acht Jahren zu tilgen sind. Die CDU muss sich bewegen, denn es wird unmöglich sein, die Tilgung nach zwei Jahren zu beginnen und dann in sechs Jahren zu beenden. Sonst erleben wir ab 2023 massive Kürzungen in fast allen Bereichen inklusive des Personals.
Mit einem Entschließungsantrag (Drucksache 7/2137) erheben wir weitere Forderungen zum Sondervermögen. Auch Unternehmen mit zehn bis 249 Beschäftigten brauchen Liquiditätshilfen. Diejenigen, die unter Gefährdung ihrer Gesundheit die Grundversorgung sicherstellen, also die Beschäftigten in der Pflege oder im Einzelhandel, sollen endlich allgemeinverbindliche Tarifverträge bekommen.
Öffentliche Unternehmen des Pflege- und Gesundheitswesens, des Verkehrs und der Ver- oder Entsorgung sollten nur auf der Grundlage eines zustimmenden Volksentscheides privatisiert werden dürfen. Bereits privatisierte Unternehmen und Einrichtungen in diesen Daseinsvorsorgebereichen müssen wieder verstaatlicht beziehungsweise rekommunalisiert werden.“
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