Die Afrikanische Schweinepest (ASP) beim Wildschwein ist auf etwa 10,5 Kilometer an die deutsch-polnische Grenze herangerückt. In den vergangenen Wochen wurden in Westpolen zudem zwei Ausbrüche der ASP in Hausschweinbeständen festgestellt. Daher müssen zwingend weitere Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Früherkennung der ASP, ergriffen werden.
Bereits im Januar 2020 hat die Landesdirektion Sachsen eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, jedes Indikator-Tier (Unfall-, Fall- und krank erlegtes Schwarzwild) dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu melden. Mit dem heutigen Tag (16.04.2020) tritt eine neuerliche Allgemeinverfügung mit weiteren Präzisierungen in Kraft. Danach besteht weiterhin eine Anzeigepflicht von Indikator-Tieren bei der zuständigen Behörde.
Neben der Probenentnahme werden die Jagdausübungsberechtigten nun auch aufgefordert, bei der Kennzeichnung, Bergung und Entsorgung der Indikator-Tiere mitzuwirken und diese Maßnahmen zu dulden. Die Verantwortung dafür obliegt dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Dem Jagdausübungsberechtigten wird der Aufwand mit 30 Euro je Wildschwein entschädigt.
Eine neu hinzugekommene Präventionsmaßnahme ist die unschädliche Entsorgung der Indikator-Tiere über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Lenz. Dies geschieht unter Anleitung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter. Es ist daher bei jedem Indikator-Tier im Landkreis Nordsachsen das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landratsamtes zu kontaktieren – während der Dienstzeit telefonisch unter der 03421/758-5202 und nach Dienstschluss über die Integrierte Rettungsleitstelle Leipzig 0341/55004-4000.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/
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