Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig hat sich mit Forderungen an die Sächsische Staatsregierung gewandt. Die bisherigen Maßnahmen von Bundesregierung und Freistaat Sachsen erachtet die IHK zu Leipzig in der aktuellen Krise als unzulänglich. Insbesondere für mittelständische Unternehmen braucht es jetzt dringend und schnellstmöglich adäquate staatliche Unterstützung.
In diesem Zusammenhang fordert die IHK zu Leipzig vom Freistaat Sachsen unverzüglich ein landeseigenes Zuschussprogramm für Unternehmen ab zehn Beschäftigten, die Möglichkeit der Umwandlung von Darlehen aus dem „Sachsen hilft sofort“-Programm in Zuschüsse sowie finanzielle Hilfen für Ausbildungsbetriebe, die von der Allgemeinverfügung zu Betriebsschließungen betroffen sind.
Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig, appelliert an die Sächsische Staatsregierung: „Viele Unterstützungs- und Hilfsangebote greifen aktuell für den Mittelstand in Sachsen zu kurz. Hier sind jetzt rasch Nachbesserungen erforderlich, damit auch Unternehmen jenseits der geltenden Schwellenwerte für Umsatz oder Beschäftigtenzahl profitieren.
Nicht nur die ganz kleinen Betriebe müssen die Folgen der Corona-Krise bewältigen. Auch die größeren Mittelständler brauchen jetzt dringend Luft zum Atmen. Der Sächsische Landtag muss am Donnerstag mit dem Beschluss eines Nachtragshaushalts und eines Stabilisierungsfonds die Voraussetzungen dafür schaffen. Zudem appellieren wir an die Staatsregierung in Sachsen, ihren Einfluss in Berlin für eine bessere Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft geltend zu machen.“
Die Forderungen der IHK zu Leipzig im Einzelnen:
1. Zuschussprogramm für Unternehmen ab zehn Beschäftigte unverzüglich auflegen!
Das Darlehensprogramm „Sachsen hilft sofort“ und die Soforthilfen des Bundes schließen den von der aktuellen Krise ebenfalls schwer getroffenen Mittelstand weitgehend aus. Wir fordern daher – in Ergänzung des Bundesprogramms – schnelle, unbürokratische Zuschüsse auch für Unternehmen ab zehn Beschäftigte.
2. Darlehen „Sachsen hilft sofort“ für Kleinstbetriebe anteilig in Zuschuss wandeln!
Für das Darlehensprogramm „Sachsen hilft sofort“ sind Kriterien festzuschreiben, wonach Teile des Darlehens nach den drei tilgungsfreien Jahren in einen Zuschuss gewandelt werden können. Gerade Einzelunternehmen würden von einer Umwandlung des Darlehens in einen Zuschuss profitieren. Dies könnte die Hürden für eine Antragstellung für das Soforthilfe-Darlehen senken. .
3. Ausbildungszuwendungen für von der Allgemeinverfügung betroffene Betriebe gewähren!
Die Sicherung bestehender Ausbildungsverhältnisse muss oberste Priorität haben. Der Freistaat Sachsen muss Ausbildungsunternehmen, die von der Allgemeinverfügung zu Betriebsschließungen betroffen sind und Kurzarbeit beantragt haben, Zuwendungen zur Sicherung ihrer Ausbildungsverhältnisse gewähren. Diese sind als nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Ausbildungsentgelt für den Zeitraum zu gewähren, in dem die Allgemeinverfügung gilt und in dem kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht (erste sechs Wochen).
Vom Bund fordern wir flankiert vom Freistaat Sachsen:
4. Entschädigungsanspruch für von Präventivschließungen betroffene Unternehmen im Infektionsschutzgesetz festschreiben!
Die Anspruchsgrundlagen für Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz müssen unverzüglich auf Unternehmen ausgeweitet werden, die in Folge von Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in erheblicher Weise beeinträchtigt werden. Das Infektionsschutzgesetz ist entsprechend zu erweitern.
5. Ausweitung der steuerrechtlichen Verlustverrechnungsmöglichkeiten ermöglichen!
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation ist es dringend erforderlich, den Unternehmen einen sofortigen einkommensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag mit den geschätzten Verlusten aus 2020 zu ermöglichen, um ihnen im laufenden Jahr kurzfristig zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen. Die betragsmäßige Begrenzung des Verlustrücktrags von 1 bzw. 2 Millionen Euro muss auf mindestens 5 bzw. 10 Millionen Euro erhöht werden. Zudem muss der Verlustrücktrag auf die vergangenen drei Wirtschaftsjahre auf Basis einer Ergebnisprognose für das laufende Jahr anwendbar sein.
Um den sächsischen Mittelstand bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise effektiv zu unterstützen, appelliert die IHK zu Leipzig an die sächsische Staatsregierung und den Sächsischen Landtag, die vorgeschlagenen Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Die den Bund betreffenden Maßnahmen müssen zügig in Berlin eingebracht werden.
Zum Forderungspapier der IHK zu Leipzig
Hintergrund: Die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind wesentliche Stütze und Motor der sächsischen Wirtschaft. Sie sind der Auftraggeber für einen Großteil der Kleinstunternehmen und (Solo)-Selbstständigen sowie Zulieferer für Großunternehmen und Konzerne. Ein Wegbrechen dieser Unternehmensstruktur hätte katastrophale Folgen für die komplette sächsische Wirtschaftslandschaft.
Laut Mittelstandsbericht 2015-2017 des Freistaates Sachsen erwirtschaften die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rund 42 Prozent des Gesamtumsatzes der sächsischen Wirtschaft. Darüber hinaus beschäftigen die sächsischen KMU rund 900.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 30.000 Auszubildende.
Freizeitaktivitäten in Coronazeiten: 15 Kilometer Umkreis laut OVG Bautzen
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