Die Corona-Pandemie trifft auch im Freistaat Sachsen Mieter und Vermieter gleichermaßen. „Es ist gut, dass der Gesetzgeber den Mieter jetzt vor Kündigungen schützt, wenn er wegen der Krise nicht zahlen kann. Am Ende dürfen die privaten Vermieter aber nicht vor dem finanziellen Aus stehen“, so der Präsident von Haus & Grund Sachsen, René Hobusch. Gemeinsam mit dem Sächsischen Mieterbund fordert er daher einen Hilfsfonds zur Übernahme ausfallender Mietzahlungen.

„Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ihre Miete ganz oder teilweise nicht zahlen können, sollen sich an den Hilfsfonds wenden können, um die Übernahme ihrer Mietzahlung zu beantragen“, erklärt Anke Matejka, Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes Sachsen: „Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei zahlreichen Mieterhaushalten zu Einkommensausfällen und dadurch zu Mietrückständen.“

Der Präsident der privaten sächsischen Vermieter ergänzt: „Viele Vermieter, die dazu finanziell in der Lage sind, zeigen sich solidarisch gegenüber ihren Mietern. Aber nicht jeder Vermieter kann das leisten. Auch ihre Zahlungsverpflichtungen laufen weiter. Kredite müssen bedient, Versicherungen und Abschläge für Wasser, Strom, Heizung und Müllabfuhr an die Versorger gezahlt werden“.

 Der Fonds soll die Miete bei Corona-bedingtem Zahlungsausfall als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernehmen und direkt an den Vermieter auszahlen. „So kommt es gar nicht erst zu Rückständen und das Verhältnis zum Vermieter bleibt unbelastet“, so Anke Matejka. Denn klar sei auch: „Der Gesetzgeber hat mit dem Kündigungsschutz die Zahlungspflicht nur aufgeschoben. Zahlreiche Sachsen werden nach der Pandemie den Mietrückstand nicht oder nur teilweise ausgleichen können“.

 „Es gibt das häufig beklagte Spannungsverhältnis zwischen Vermietern und Mietern nicht. Gerade die privaten Vermieter wohnen häufig gemeinsam und am längsten mit ihren Mietern und einem Dach. Wir kämpfen daher um die gemeinsame Sache“, so abschließend der Präsident von Haus & Grund Sachsen, René Hobusch.

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