Simone Lang, pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur Einigung zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP auf eine Sonderprämie von 1.500 Euro in der Pflegebranche: „Die Wertschätzung, die die Pflegekräfte momentan bekommen, ist mehr als angebracht und ein wundervolles Zeichen. Worte alleine reichen jedoch nicht. Die Anerkennung muss sich auch im Geldbeutel widerspiegeln.“
„Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass sich ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf eine Sonderprämie für Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege geeinigt haben. Die finanzielle Unterstützung von bis zu 1.500 Euro ist mehr als angemessen. Ich appelliere daher an die privaten Anbieter von Pflegeeinrichtungen, die derzeit keine Mitglieder der BVAP sind, diesem Beispiel zu folgen,“ erklärt Simone Lang, pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag.
„Als Krankenschwester kenne ich die anspruchsvollen und belastenden Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich. In Zeiten von Corona steigt diese Belastung zusätzlich. Pflegekräfte schultern momentan noch viel mehr Verantwortung und müssen ein enormes Arbeitspensum bewältigen. Sie tun dies mit Blick auf den Schutzbedarf von älteren und pflegebedürftigen Menschen“, so Lang.
„Die Sonderprämie darf jedoch nur der Anfang sein. Die aktuelle Krise werden wir gemeinsam überwinden. Die tagtägliche anspruchsvolle Arbeit der Pflegekräfte – die wir momentan umso mehr zu schätzen wissen – wird bleiben. Deshalb brauchen die Menschen endlich eine faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen“, so Lang abschließend.
Hintergrund: Die Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberverband BVAP einigen sich auf einen Tarifvertrag für eine Sonderprämie von 1.500 Euro in der Pflegebranche. Demnach sollen Vollzeitbeschäftigte mit dem Juli-Gehalt eine Sonderprämie von 1.500 Euro erhalten. Die Prämie für Auszubildende beträgt 900 Euro, Teilzeitbeschäftigte erhalten einen Anteil entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden.
Am 3. April 2020 hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz bekannt gegeben, dass Bonuszahlungen bis zu einer Höhe von einmalig 1.500 Euro an Arbeitnehmer für ihren Einsatz steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
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