Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bei frühsommerlichen Temperaturen und teilweise starkem Wind gilt im nördlichen Bereich des Landkreis Nordsachsen aktuell die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5. Das teilte die Untere Forstbehörde am Freitag (24.04.2020) mit. Besuchern ist damit in diesem Bereich das Betreten des Waldes einschließlich der nichtöffentlichen Waldwege und der zum Reiten ausgewiesenen Wege verboten.
Öffentliche Wege und Straßen durch den Wald dürfen nicht verlassen werden. Betroffen sind die Wälder in den Gemeinden Arzberg, Beilrode, Bad Düben, Delitzsch, Dommitzsch, Doberschütz, Dreiheide, Eilenburg, Elsnig, Laußig, Löbnitz, Mockrehna, Schönwölkau, Torgau, Trossin, Wiedemar, Zschepplin.
In den Gemeinden mit ausgerufener Waldbrandgefahrenstufe 4 bleibt das Betreten des Waldes möglich, ein Verlassen der Wege ist jedoch untersagt. Aktuelle Angaben zur Entwicklung der Waldbrandgefahrenstufen in Sachsen sind im Internet unter https://www.mais.de/php/sachsenforst.php erhältlich.
Um Waldbrände möglichst früh zu erkennen, setzt die Untere Forstbehörde des Landkreises Nordsachsen ein elektronisches Waldbrand-Früherkennungssystem ein. „Wir unterhalten fünf Kamerastandorte auf Feuerwachtürmen“, so Forstoberrat Frieder Voigt. Die Technik wurde in den Jahren 2017/18 mit Hilfe von Fördermitteln komplett modernisiert. Die Spezialkamerabilder werden per Funk zur Zentrale nach Eilenburg übermittelt und dort von den Mitarbeitern des Landratsamtes ausgewertet.
„Die Sensorgeräte stammen aus der Weltraumforschung. In einer Entfernung von zehn Kilometern sind auf einer Fläche von zehn mal zehn Metern Grautonunterschiede exakt erkennbar“, so Voigt. Damit könnten Brände schnell identifiziert und die Feuerwehren ohne Verzögerung alarmiert werden.
Damit es gar nicht erst zu einem Waldbrand kommt, appelliert der Forstoberrat an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, den Wald, seine Erholungsfunktion und auch den heimischen Rohstoff Holz nicht zu gefährden. Jeder ist zu besonderer Vorsicht und hoher Wachsamkeit aufgerufen.
Dazu zählt auch, unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe, auf Waldwegen und Einmündungen nicht mit dem PKW zu parken. Jegliches offenes Feuer und auch der unvorsichtige Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sind im Wald selbst sowie im Abstand von 100 Metern vom Wald verboten.
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