Die Festleung des Sperrbezirk in der Allgemeinverfügung vom 13.03.2020 zum Ausbruch der Geflügelpest in Bad Lausick wurde aufgehoben. Er geht damit in dem bestehenden umliegenden Beobachtungsgebiet auf. Das Beobachtungsgebiet kann frühestens ab 13.04.2020 aufgehoben werden.

In dieser Zeit gelten die in der Allgemeinverfügung geltenden Regelungen, wie das Aufstallungsgebot, das Verbringungsverbot der Tiere sowie deren Erzeugnisse, das Betretungsverbot der Ställe durch Betriebsfremde und andere Restriktionen weiter.

Der Tag: Geflügelpest konkurriert mit Coronavirus

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