Angesichts der geltenden Besuchseinschränkungen im sächsischen Justizvollzug sind seit gestern virtuelle Besuche per Videotelefonie in allen Anstalten möglich. Verteilt auf zehn Justizvollzugsanstalten wurden 33 Videobesuchsplätze eingerichtet. Justizvollzugsbedienstete stellen dabei von einem Notebook aus eine Internetverbindung her. Gefangene können dann über einen zusätzlichen Monitor mit integrierter Webcam und Headset eine Videoverbindung nutzen. Das zur Verbindung notwendige Notebook ist dabei nur für Justizvollzugsbedienstete zugänglich und bedienbar.
Justizministerin Katja Meier: »Das derzeit durch die Corona-Pandemie ausgelöste und in allen Bundesländern geltende Besuchsverbot stellt für viele Gefangene und ihre Angehörigen eine große Belastung dar. Um diese abzumildern, haben wir in kürzester Zeit in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten Besuchsmöglichkeiten per Videotelefonie eingerichtet. Gefangene können damit ihre Angehörigen und Freunde auch wieder sehen. Gerade für Eltern und Kinder ist das Besuchsverbot besonders gravierend.
Dass mit dieser Technik Gefangene Kontakt zu ihren Kindern halten können, ist im Sinne eines familienorientierten Strafvollzugs enorm wichtig und stärkt die sozialen Bindungen. Wenn Gefangene nach ihrer Haftentlassung zu ihren Angehörigen in eine funktionierende Beziehung zurückkehren können, trägt dies maßgeblich dazu bei, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Entlassung zu erleichtern und ein Leben ohne Straftaten zu führen.«
Im Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind seit über vier Wochen im sächsischen Justizvollzug Besuche durch Angehörige und nahestehende Personen untersagt. Kontakte nach außen sind nur noch per Telefon oder Brief möglich.
Bisher bestand bereits in der Justizvollzugsanstalt Zeithain ein Modellprojekt, in dem ein Platz für Videotelefonie als Ersatz für Besuch eingerichtet wurde.
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