Freistaat erlässt neue Corona-Schutz-Verordnung: Das Sächsische Kabinett hat gestern eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen. Danach gelten im Freistaat Sachsen ab dem 20. April 2020 leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben. In der neuen Verordnung werden die derzeit noch gültige Corona-Schutz-Verordnung sowie die Allgemeinverfügung Veranstaltungen zusammengeführt.

Auch weiterhin bleiben die Kontaktbeschränkungen unverändert bestehen. Jeder Bürger ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es wird zudem dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften.

Als wesentliche Änderung fällt die bisherige Ausgangsbeschränkung weg. Es ist künftig kein triftiger Grund mehr notwendig, um die Wohnung zu verlassen. Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen jeglicher Art. Sämtliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr bleiben geschlossen. Somit ist auch weiterhin der Besuch im Tiergarten Delitzsch, dem Museum Barockschloss und in der Bibliothek Alte Lateinschule nicht möglich.

Die Geschäftsöffnung ist weiterhin für Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und für Waren der täglichen Grundversorgung erlaubt. Zudem können weitere Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen. Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie von Hotel- und Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken.

Weitere Regelungen für Geschäfte und Betriebe sind in §6 der Verordnung geregelt. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.

Neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen und Kitas

Seit heute gilt eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen und Kitas. Die Verfügung wurde gestern vom Sächsischen Kabinett beschlossen. Danach bleiben Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen. Unterricht und schulische Veranstaltungen finden damit in dieser Zeit für einen Großteil der Schüler nicht statt.

Nur für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder geöffnet. Konsultationen, Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen können damit stattfinden.

Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen und sind nur für Kinder in der Notbetreuung zugänglich. Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen wurde durch die Aufnahme weiterer Berufsgruppen erweitert.

Aktuelle Fallzahlen – Stand: 18. April 2020

Sozialraum Delitzsch mit Wiedemar, Rackwitz, Krostitz, Schönwölkau, Löbnitz: aktuell 10 positiv (Vortag: 12); bisher insgesamt 34 positiv aktuell 30 in Quarantäne (Vortag: 40); für 156 Personen Quarantäne aufgehoben (Vortag: 145)

Landkreis: aktuell 58 Infizierte (Vortag: 66), 209 in Quarantäne (Vortag: 219), bisher insgesamt 121 positiv getestet (Vortag: 120), für 572, Quarantäne aufgehoben (Vortag: 542)

Sie finden die Zahlen für den Landkreis und die Sozialräume an jedem Nachmittag neu auf www.landkreis-nordsachsen.de

Wie frei sind wir Menschen wirklich?

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