Trotz eines in der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen generellen Verbots, Tagespflegeeinrichtungen zu betreten, kann eine Notbetreuung ermöglicht werden. Diese Regelung gilt für Tagespflegeeinrichtungen, die nicht in einem Verbund mit einer stationären Einrichtung stehen.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt: „Die Erfahrung im Alltag hat gezeigt, dass es in begründeten Einzelfällen möglich sein muss, die Tagespflegeeinrichtungen auch weiterhin zu besuchen. Für manche pflegebedürftige Menschen muss so die dringend nötige Tagesstruktur und lebenswichtige Aufmerksamkeit gewährleistet werden. Dazu kommt, dass Angehörige pflegebedürftiger Menschen bereits seit Wochen zu Hause sind und dabei an ihre physischen und psychischen Grenzen stoßen.“

In Fällen wie diesen kann das Sozialministerium im Ausnahmefall eine Notbetreuung genehmigen. Das gilt zum Beispiel auch, wenn die pflegenden Angehörigen ihre Tätigkeit in einem Beruf wiederaufnehmen, der für die Erhaltung der Infrastruktur notwendig ist und es keine alternative Möglichkeit der Betreuung der pflegebedürftigen Menschen gibt. Die Notwendigkeit muss für jeden einzelnen Gast dargelegt sein.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hatte per Allgemeinverfügung vom 21. April 2020 ein grundsätzliches Betretungsverbot für Tagespflegeeinrichtungen für pflegebedürftige Menschen erlassen. In Tagespflegeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) werden Menschen mit einem Pflegegrad stundenweise oder den ganzen Tag betreut und auch mit Mittagessen versorgt und erhalten so eine Tagesstruktur. Pflegende Angehörige werden damit stundenweise oder den Tag über von ihrer schwierigen und aufopferungsvollen Arbeit entlastet.

„Wir weisen die Tagespflegeeinrichtungen, die eine Notbetreuung beantragen, ausdrücklich darauf hin, dass die Hygienebedingungen streng einzuhalten sind und überwacht werden müssen. Häufiges Händewaschen und genügend Abstand zwischen den Gästen und zum Personal sind Pflicht. Wir wissen, dass sich das Personal in den Tagespflegeeinrichtungen sehr umsichtig zeigt“, so Köpping. Mit Stand 27. April 2020 wurden dem SMS in gut einhundert Einrichtungen Notbetreuungen angezeigt. Laut Aussagen der Pflegekassen gibt es im Freistaat Sachsen 441 teilstationäre Einrichtungen mit 7.294 Plätzen.

Tagespflegeeinrichtungen, die zusammen mit einer stationären Pflegeeinrichtung betrieben werden, sind schon seit der Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 komplett zu schließen. Daran muss wegen der aktuellen Entwicklungen und der noch immer anhaltenden Verbreitung des Coronavirus weiterhin festgehalten werden, um potenzielle Infektionswege vor allem bei pflegebedürftigen Menschen zu stoppen.

Weitere Informationen rund um die Corona-Pandemie finden Sie hier. | https://www.coronavirus.sachsen.de

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