„Für viele tausend Beschäftigte, für die keine aufstockenden Tarifverträge gelten, heißt Kurzarbeit, dass sie mit 60 beziehungsweise 67 Prozent ihres bisherigen Nettolohns auskommen müssen. Für viele Familien und Menschen mit niedrigen Einkommen ist das nicht leistbar. Deshalb verlangen wir Nachbesserungen. Das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss während der Corona-Krise auf mindestens 80 Prozent des Nettogehalts erhöht werden. So sichern wir auch die Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Hier muss die Koalition in Berlin zwingend nachsteuern. Für das Zögern der Union in Berlin habe ich kein Verständnis“, so Henning Homann, Generalsekretär der SPD Sachsen.
Er verwies darauf, dass in den gewerkschaftlich organisierten Unternehmen in Sachsen in vielen Fällen zwischen den Tarifparteien vereinbart, das Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent aufzubessern. In der Mehrheit der Betriebe sei das leider nicht der Fall. Das liege auch an der niedrigen Tarifbindung in Sachsen.
Zugleich stellt Homann klar: „Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten auch in der Corona-Krise. Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder den Arbeitsschutz werden auch in der jetzigen Situation verfolgt. Wir warnen Arbeitgeber vor jedem Versuch, die Situation zu missbrauchen und Arbeitnehmerrechte einzuschränken. Wer jetzt – wie bereits in Einzelfälle geschehen – gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsrechte ignoriert oder Druck auf Beschäftige ausübt, Änderungs- oder Auflösungsverträge ohne eingehende Prüfung zu unterschreiben, handelt bewusst gewissenlos.“
Homann betont dabei, dass sich nach Rückmeldungen von Betriebsräten und Gewerkschaften, die große Mehrheit der Arbeitgeber fair gegenüber ihren Beschäftigten verhält, es aber leider auch Ausnahmen gebe. „Mit dem Kurzarbeitergeld sowie den zahlreichen Förderprogrammen von Land und Bund gibt es bereits viele Maßnahmen für Unternehmen, durch die Krise zu kommen und weitere sind bereits angekündigt.
Ich erwarte, dass Unternehmen, wo immer möglich, auf Kündigungen verzichten“, so Homann. „Gerade Unternehmen, die jetzt laut nach staatlichen Hilfen rufen, sind nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch in der Pflicht, sich fair gegenüber ihren Beschäftigten zu verhalten.“
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