Bevor in der kommenden Woche wieder mehr Geschäfte öffnen dürfen, hat die Bundesregierung besondere Arbeitsschutzmaßnahmen aufgestellt, um Infektionsketten am Arbeitsplatz möglichst zu unterbrechen. Diese Schutzmaßnahmen hat das Bundeskabinett am Donnerstag (16.4.2020) beschlossen und sie gelten bundesweit für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten in den Arbeitsalltag.
Der vorgelegte »SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard« wurde vom Bundesarbeitsministerium gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Bundesländern sowie Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet.
Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig begrüßt die bundesweit verbindlichen Standards: »Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Das gilt in diesen besonderen Zeiten nicht nur für diejenigen, die arbeiten, sondern gleichzeitig für die Gesellschaft. Für die Beschäftigten gilt mehr denn je: Niemals krank zur Arbeit erscheinen.«
Im Einzelnen sieht der Arbeitsschutzstandard zehn Eckpunkte vor. Wesentlich ist, dass auch bei der Arbeit überall der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Wo dies nicht möglich ist, etwa an der Kasse, soll es alternativen Schutz wie Trennwände geben. Wo auch diese Trennung nicht umsetzbar ist, etwa in Fahrzeugen, sollen die Beschäftigten Alltagsmasken tragen. Medizinische Masken bleiben dem Personal in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen vorbehalten.
Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Das gilt auch für Sanitär- und Pausenräume sowie Kantinen. Den Arbeitgebern wird auferlegt, für genügend Waschgelegenheiten, Desinfektionsmittel und eine regelmäßige Reinigung von Arbeitsstätten und Firmenfahrzeugen zu sorgen.
»Wir müssen beim Hochfahren des Wirtschaftslebens größte Vorsicht walten lassen, damit die Infektionszahlen sich nicht sprunghaft erhöhen. Wo immer es möglich ist, sollten Berufstätige weiter von zu Hause aus arbeiten«, betont Minister Dulig. Beschäftigte mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko sollten sich an ihre Arbeitgeber oder Betriebsärzte wenden, um individuelle Schutzmaßnahmen zu vereinbaren.
Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Betriebsräte und Gewerkschaften sollen bei der Verankerung der Regeln in den Unternehmen zusammenarbeiten. Kleinere Betriebe können sich bei den Unfallversicherungsträgern beraten lassen, wie sie die Regeln am besten umsetzen.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard | https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Corona-Virus: Häufig gestellte Fragen und Antworten | https://www.coronavirus.sachsen.de
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