Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag fordert einen Coronavirus-Schutzschirm für die Kinder- und Jugendhilfe. Dazu erklärt die Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik, Anna Gorskih: „Am 25. März haben meine Fraktionskollegin Marika Tändler-Walenta und ich einen offenen Brief ans Sozialministerium verfasst. Unsere Forderungen bleiben nach wie vor aktuell, deshalb bringen wir sie jetzt als Antrag in den Landtag ein.“
„Wir wollen eine aktive Kinder- und Jugendpolitik, um die Infrastruktur und freie Träger finanziell abzusichern, damit sie junge Menschen sowie deren Familien auch in der Krise unterstützen und beraten können.
Die Träger dieser Einrichtungen können aufgrund des Gemeinnützigkeitsrechts nur sehr begrenzt Rücklagen bilden. Wenn jetzt Einnahmen wegbrechen, droht innerhalb weniger Wochen Schließung und Insolvenz, denn die Ausgaben laufen weiter. Die Vorstände haften oft mit ihrem Privatvermögen. Schnelles Handeln ist angesagt. Eine Erleichterung der Kreditaufnahme hilft nicht, weil COVID19-bedingte Einnahmeausfälle nach der Krise nicht kompensiert werden können. Deshalb sind die folgenden Schritte nötig, die wir beantragen:
1. Alle über den Freistaat geförderten Träger, Dienste, Einrichtungen, Projekte der (ambulanten) Kinder- und Jugendhilfe sowie Streetwork müssen sicher finanziert werden. Zuwendungen und Leistungsentgelte sind auch bei Leistungseinschränkungen vollständig auszuzahlen.
2. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Beschäftigten keine Minusstunden anhäufen oder ihren Jahresurlaub aufwenden müssen.
3. Gehaltskürzungen im Bereich Kita und Kinder- und Jugendhilfe sind auszuschließen oder auszugleichen.
4. Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe dürfen trotz Mietrückständen keine Räumlichkeiten verlieren.
5. Fachkräften in den Bereichen Kindertagesstätten, aufsuchende Jugendarbeit und Streetwork sind zu schützen, indem ein Materialpool an Schutzbekleidung zur Verfügung gestellt wird.
6. Bei Finanzausfällen von durch die Landkreise und Kommunen voll oder anteilig finanzierten Leistungen und Projekten muss der Freistaat als überörtlicher Träger der Jugendhilfe einspringen.
7. Im Bereich Hilfen zur Erziehung sowie für Verfahrensbeistände ist ein Solidarfonds einzurichten, der Verdienstausfall auffängt.
8. Der krisenbedingte zusätzliche Bedarf in der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. in der Familienhilfe) muss finanziell, personell und materiell (mit Schutzausrüstung) abgedeckt werden.“
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