Die Stadt Leipzig und das Jobcenter Leipzig gewähren in Schulen und Kitas im Rahmen des sogenannten Bildungspaketes eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Ab sofort – bis zunächst zum 30. Juni 2020 - kann das Mittagessen bei Kostenübernahme dezentral angeboten und damit nach Hause geliefert werden.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Anspruchsberechtigte Eltern müssen Kontakt zu einem der unter www.leipzig.de/mittagessenversorgung-but gelisteten Anbieter aufnehmen und einen Versorgungsvertrag abschließen. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen Essensanbieter und Sozialamt bzw. Jobcenter.

· Ansprechpartner für Bezieher/-in von Arbeitslosengeld / Sozialgeld: Jobcenter Leipzig – Leistungen für Bildung und Teilhabe; Berliner Straße 9-13, 04105 Leipzig, Tel. 913-10705, Fax: 58088-2323, E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de

·  Ansprechpartner für Bezieher/-in von Wohngeld/Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB XII oder Asylbewerberleistungen: Sozialamt – Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe, Prager Straße 21, 04103 Leipzig, Tel. 123-0, Fax: 123-4145, E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de

Essensanbieter, welche diese Leistungen ebenfalls erbringen wollen oder nähere Informationen benötigen, können sich an das Amt für Jugend, Familie und Bildung (Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig, Telefon: 0341 123-1289, Fax: 0341 123-1225, E-Mail: beschaffung_betrieb@leipzig.de) wenden. Wichtig ist, dass entsprechende Kosten ausschließlich nach Bestätigung des Anbieters durch das Jugendamt übernommen werden.

Anträge auf Kostenübernahme mehrtägiger Klassenfahrten und Fahrten von Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege werden weiterhin nicht bewilligt. Der Erlass individueller Ablehnungsbescheide auch für bereits vorliegende Anträge erfolgt nicht. Diese Regelung gilt für das Jobcenter Leipzig und das Sozialamt der Stadt Leipzig.

Mit Erlass des Sächsischen Staatsministerium für Kultus zu Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen vom 19.03.2020 und ergänzend vom 21.04.2020 wurde angeordnet, sämtliche ein- und mehrtägigen Schulfahrten ins Ausland und im gesamten Inland abzusagen. Ausflüge und Fahrten finden somit bis Ende des Schuljahres 2019/2020 nicht statt. Von einer Erstellung individueller Ablehnungsbescheide wird im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung abgesehen.

Weitere Informationen:

https://www.bildung.sachsen.de
https://www.lasub.smk.sachsen.de
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 78: Wie Corona auch das Leben der Leipziger verändert hat

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