Das sächsische Kabinett hat in einer Sondersitzung am Freitagabend weitergehende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte den engen Schulterschluss mit der kommunalen Familie. „Es ist wichtig, dass wir gemeinsam handeln. Es ist deshalb gut, dass wir so eng zusammenarbeiten und es ein gemeinsames Verständnis gibt. Wir brauchen entschlossenes Handeln, aber genauso Ruhe und Besonnenheit.“
Die derzeit dynamische Entwicklung der Corona-Erkrankungen im Freistaat macht weitere Maßnahmen notwendig, die zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen können. Die Zahl der Infektionen wird auch in Sachsen vorhersehbar weiter ansteigen.
Ziel aller Maßnahmen ist es, einen sprunghaften Anstieg weiterer Infektionen zu vermeiden. Damit sollen die sächsischen Gesundheitseinrichtungen mehr Zeit erhalten, um die notwendigen Behandlungs- und Versorgungsmaßnahmen vorzubereiten.
Die Maßnahmen gewährleisten auch, dass das Personal von Krankenhäusern, Feuerwehren, Polizeidienststellen aber auch die wichtigen Versorgungseinrichtungen wie Energie, Wasser und Nahrungsmittel weiter arbeiten können.
Die Staatsregierung hat sich bei den Maßnahmen auf Kernbereiche des öffentlichen Lebens konzentriert.
Für öffentliche Schulen gilt ab Montag (16. März 2020) unterrichtsfreie Zeit. Schulen und Kitas bleiben vorerst geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen. Parallel wird eine Notbetreuung aufgebaut.
Das Ausbildungszentrum der sächsischen Verwaltung in Bobritzsch und die Fachhochschule Meißen stellen vorerst ihren Betrieb ein.
Staatliche Theater und Museen werden bis 19. April geschlossen. Die Staatsregierung empfiehlt den Kommunen, kommunale Einrichtungen wie Theater, Museen und Bäder ebenfalls zu schließen.
Empfohlen wurde den Kommunen außerdem, dass für Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen eine Anzeigepflicht gelten soll. Weiterhin gilt ein generelles Veranstaltungsverbot für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen.
Zum Schutz älterer und kranker Menschen sollen zudem Besuche in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen deutlich eingeschränkt werden.
Die Staatsregierung stimmt sich laufend mit der Rektorenkonferenz ab. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen, die den Studienbetrieb und den Beginn des neuen Semesters betreffen. Empfohlen wird, den Semesterstart auf einen einheitlichen späteren Zeitpunkt zu verlegen.
Information zu aktuellen Entwicklungen
Alle Informationen zu aktuellen Entwicklungen stehen auf der zentralen Internetseite unter https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen an das Bürger-Telefon des Sozialministeriums unter der 0351 564-55855 wenden.
Informationen für Unternehmen
Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat auf seiner Internetseite www.smwa.sachsen.de einen umfangreichen Bereich mit Fragen und Antworten zur Corona-Krise eingerichtet. Dieser wird fortlaufend erweitert.
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