Leipzig fördert in den Jahren bis 2024 Eigentümer und Investoren dafür, dass sie insgesamt 441 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen schaffen. Entsprechende Verträge für das dritte Programmjahr hat das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung jetzt abgeschlossen. Die der Förderung zugrundeliegende „Richtlinie gebundener Wohnraum“ gibt es seit Ende des Jahres 2016, die Mittel kommen vom Freistaat Sachsen. Bisher standen für jedes Programmjahr insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung, die über das Amt beantragt werden können.
Damit werden in den kommenden Jahren 65 Single-Wohnungen, 129 Wohnungen für Haushalte mit zwei Personen, 162 Wohnungen für drei Personen sowie 85 Wohnungen für vier bis sieben Personen geschaffen. Für 16 große Wohnungen im Neubau konnten zusätzlich städtische Mittel bereitgestellt werden, um diese zu den Konditionen der Kosten der Unterkunft zu vermieten.
Diese 441 Objekte kommen zu den 727 mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen noch hinzu, die bereits mit Fördermitteln aus den beiden vorhergehenden Programmjahren gefördert wurden. Mittlerweile wurden davon 48 Wohnungen fertiggestellt und sind oder werden vermietet.
Für das Jahr 2020 will der Freistaat für Leipzig wieder 20 Millionen Euro für die Schaffung von Wohnraum bis zum Jahr 2025 zur Verfügung stellen. Der entsprechende Fördermittelbescheid wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 vorliegen. Die Verträge hierzu müssen bis Jahresende abgeschlossen werden.
Potentielle Interessenten können sich gern mit dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung in Verbindung setzen. Dies ist derzeit online möglich unter aws@leipzig.de. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.leipzig.de/stadterneuerung.
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