Der Freistaat Sachsen hat aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie 28 der 30 bis zu den Sommerferien geplanten Bürgermeisterwahlen auf den Herbst dieses Jahres verschoben. Lediglich in Oderwitz (LK Görlitz) und Radeburg (LK Meißen) sollen am 29. März 2020 die Bürgermeister per Briefwahl gewählt werden.
Neben dem allgemeinen Infektionsschutz soll diese Entscheidung auch zur Entlastung der Gemeindeverwaltungen von personal- und kostenintensiven Wahlvorbereitungen beitragen. Außerdem können die Kommunen dadurch freigewordene Kapazitäten in die Pandemiebekämpfung umleiten.
Folgende Wahltermine sind von der Verschiebung betroffen:
– Obermeisterwahl in Chemnitz
– im LK Bautzen: Ottendorf-Okrilla, Arnsdorf; Oßling,/ Wóslink; Cunewalde
– im Vogtlandkreis: Heinersdorfergrund; Pöhl
– im LK Görlitz: Neißeaue
– im LK Sächs. Schweiz-Osterzgebirge: Tharandt, Stadt
– im LK Meißen: Stauchlitz; Nossen
– im Erzgebirgskreis: Wolkenstein, Stadt; Thum, Stadt; Jöhstadt, Stadt; Lauter-Bernsbach; Mildenau; Schwarzenberg; Sehmatal; Thalheim, Stadt; Thermalbad-Wiesenbad
– im LK Leipzig: Brandis, Stadt; Parthenstein
– im LK Mittelsachsen: Penig
– im LK Nordsachsen: Wiedemar
– im LK Zwickau: Zwickau; Hartenstein, Stadt; Mülsen; St. Egidien
Weil das Ende der Pandemie-Lage derzeit nicht absehbar ist, werden die Nachwahlen erst nach dem 20. September 2020 stattfinden.
Bis zum Amtsantritt des neugewählten Bürgermeisters führt der bisherige Bürgermeister das Amt fort.
Hintergrund:
Durch die einschneidenden Eingriffe in das öffentliche Leben sind für alle Wahlen bis Mitte Mai für einen erheblichen Teil der unmittelbaren Wahlkampfzeit (nach ständiger Rechtsprechung ca. sechs Wochen vor dem Wahltag) die Möglichkeiten der Wahlbewerber zum Wahlkampf und damit die Möglichkeiten der Wahlberechtigten, mit den Wahlbewerbern und Wahlvorschlagsträgern ins Gespräch zu kommen und sich zu ihren politischen Zielen zu informieren, faktisch unterbunden.
Wahlkampfveranstaltungen sind seit dem 19. März 2020 untersagt. Durch die seit dem 22. März 2020 angeordneten Ausgangsbeschränkungen ist es den Wahlvorschlagsträgern weder möglich, durch ihre ehrenamtlichen Helfer im Straßenbild zu plakatieren, noch Wahlinfomaterial in die Haushalte zu verteilen. Damit wird es den Wahlberechtigten massiv erschwert, sich sachgerecht zu informieren und eine verantwortungsvolle Wahlentscheidung zu treffen.
Montag, der 23. März 2020: Verschärfte Ausgangsregeln in Sachsen + Bilder & Video des Tages
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