Heute erreichte uns die Meldung, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Resettlement-Verfahren des Bundes am Dienstag auf Anweisung des Innenministeriums bis auf weiteres ausgesetzt hat. Man rechne auch damit, dass es eventuell zu einem kompletten Aufnahmestopp von Asylbewerber*innen kommen kann. Außerdem sei die Arbeit des BAMF nur noch sehr eingeschränkt möglich.
„Die Maßnahmen untergraben das Grundrecht auf Asyl, welches auch in Zeiten von Corona weiter gelten muss. Noch schlimmer sind aber die landesweiten Schließungen der Asylberatungsstellen der Dachverbände. Diese bieten fast keine Präsenzberatung mehr an, welche für die Betroffenen existenziell notwendig ist.
Damit kann die, den Geflüchteten zustehende, qualifizierte Beratung kaum noch stattfinden und Fristen können nicht gewahrt, sowie Rechtsmittel nicht eingelegt werden“, erklärt Hussein Khedr, stellv. Vorsitzender der AG Migration und Vielfalt in der SPD.
Irena Rudolph-Kokot, Vizevorsitzende der AG ergänzt: „Wir fordern auf Grund der derzeitigen Lage die Bundesregierung auf, sämtliche Verfahren ruhend zu stellen und bis zum Ende der Pandemie keine Negativbescheide zu erlassen.
Außerdem fordern wir die Aussetzung der Verfahren und Fristen für Widersprüche und Klagen nach dem Asylrecht, sowie eine generelle Aussetzung aller Abschiebungen. Dies würde für die Betroffenen und die Beschäftigten im System Rechtssicherheit herstellen. Das Virus darf weder die Humanität töten noch die Rechtsstaatlichkeit untergraben.“
„Außerdem empfehlen wir eine schnellere Zuweisung an die Kommunen, die Plätze in kleineren Unterkünften anbieten können. Die großen Erstaufnahmeeinrichtungen bergen durch die hohe Belegungszahl und die Vielzahl an gemeinschaftlich genutzten Räumen, extrem hohe Risiken für die Verbreitung des Virus“, erklären Khedr und Rudolph-Kokot abschließend.
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