Die Corona-Pandemie stellt große Teile der Wirtschaft und Gesellschaft vor extreme Herausforderungen. Die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen hat sich heute mit dem sächsischen Arbeitgeberverband VSME darauf geeinigt, den Pilotabschluss aus NRW für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen zu übernehmen.
Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Übernahme mit dem Arbeitgeberverband in einem digitalen und telefonischen Verfahren beschlossen. Die Mitglieder der Tarifkommissionen in Sachsen werden jetzt in Telefon- und Videokonferenzen durch ihre Geschäftsstellen über die Inhalte des Tarifabschlusses informiert.
Am 20. März hatte die IG Metall NRW einen Pilot-Abschluss mit den Arbeitgebern vereinbart. Die begonnene Tarifrunde für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie wird daher ausgesetzt, um aktuell drängende Themen von Beschäftigten und Unternehmen zu regeln.
„Wir müssen in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam handeln, die Beschäftigung sichern und dafür sorgen, dass die Beschäftigten wegen Kurzarbeit und aufgrund von Schul- und Kitaschließungen nicht alleine die Kosten der Corona-Krise tragen müssen“, sagte Stefan Schaumburg, IG Metall Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen. „Diesem Ziel sind wir mit dem ,Solidartarifvertrag 2020‘ und dem ,Tarifvertrag Zukunft in Arbeit 2020‘ ein Stück nähergekommen.“
„Wir vertagen die ursprünglichen Themen dieser Tarifrunde. Auch die Angleichung der Arbeitszeit werden wir nach dieser Krise wieder auf die Tagesordnung heben. Nach der gelebten Solidarität unserer Beschäftigten erwarten wir dann Gerechtigkeit – nach inzwischen 30 Jahren deutscher Einheit“, so Stefan Schaumburg.
Das erzielte Tarifergebnis beinhaltet folgende Punkte:
· Regelungen zur Kurzarbeit, die die Nettoentgelte der Beschäftigten für die ersten Monate auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichern können. Dies geschieht durch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro je Vollzeitbeschäftigtem. Zur Verminderung sozialer Härten insbesondere bei Kurzarbeit wird in jedem Betrieb ein Solidartopf eingerichtet. Der Betrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Aufzahlungsmodalitäten werden in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen ausgezahlt.
· Bei Schließungen von Kitas und Schulen können Eltern mit Kindern bis zu 12 Jahren acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen anstatt des tariflichen Zusatzgeldes (T-ZUG). Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern – soweit zwingend erforderlich – mindestens fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub, das Entgelt wird weitergezahlt.
Die Tarifverträge treten unverzüglich in Kraft und können zum 31. Dezember 2020 gekündigt werden.
In Richtung Politik und Arbeitgeber sagte Stefan Schaumburg: „In nicht tarifgebundenen Betrieben und anderen Branchen werden die Beschäftigten mit einem Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 (bei Beschäftigten mit Kindern von 67 Prozent) des Nettoentgelts auskommen müssen. Diese gesellschaftliche Zerreißprobe gilt es zu verhindern. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier nachzubessern und die Arbeitgeber zu verpflichten, mindestens den Arbeitnehmeranteil an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten weiterzugeben.“
In der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen arbeiten rund 190.000 Beschäftigte.
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