Die Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft Leipzig in Leipzig sowie in den Zweigstellen Grimma und Torgau werden ab Montag, 23.03.2020 bis auf Weiteres für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Dies dient dem Schutz der Bürger und der Mitarbeiter der Behörde vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus.
Für Anliegen jeder Art ist die Staatsanwaltschaft Leipzig bis auf weiteres nur noch schriftlich, per E-Mail, Telefax oder telefonisch erreichbar. Keinem Bürger entstehen Nachteile, wenn er in der aktuellen Situation nicht persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorspricht. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sind bestrebt, auch weiterhin alle an sie herangetragenen Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Die Kontaktdaten sind über die Internetseite der Staatsanwaltschaft Leipzig zu erfahren. Dort sind auch Informationen und Hinweise zu wichtigen allgemeinen Fragen zum Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren, Gesetzestexte und Formulare sowie Links zu Polizeibehörden, Opferschutzorganisationen und Strafverteidigerlisten jederzeit abrufbar.
Einlass in die Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie in den Zweigstellen in Grimma und Torgau ist nur noch in dringenden Fällen und auch dann grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Dies gilt auch für Rechtsanwälte.
In der aktuellen Situation steht der Schutz jedes Einzelnen und damit auch der Allgemeinheit im Vordergrund. Alle Bürger werden gebeten, den erlassenen Allgemeinverfügungen zum Kontaktverbot und zu den Ausgangsbeschränkungen Folge zu leisten, möglichst zu Hause zu bleiben und weder sich noch andere zu gefährden.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig wird ihren gesetzlichen Auftrag als Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde auch weiterhin uneingeschränkt erfüllen und ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung leisten. Dazu sind die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft für alle Bürger im Dienst – auch jetzt.
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