Der Freistaat zahlt derzeit Prämien von mehr als einer Million Euro für neu aufgeforstete Waldflächen aus. Insgesamt gehen die Mittel an 552 Zuwendungsempfänger, die auf rund 2.000 Hektar Fläche Wald neu angelegt haben.
Die Förderung betrifft Flächen, die in den vergangenen Förderperioden seit 1998 aufgeforstet wurden. Sie dient grundsätzlich dem Ausgleich von Einkommensverlusten, die den Land- und Forstwirten durch die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wald entstanden sind.
Sachsens Agrar- und Forstminister Wolfram Günther betonte in dem Zusammenhang den Wert der Erstaufforstungen, um den Waldanteil in Sachsen zu erhöhen: „Mehr Wald kommt dem Klima zu Gute, mehr Wald bedeutet, dass CO2 langfristig gebunden wird und dass Hochwasser- oder Erosionsrisiken gemindert werden.“
Finanziert werden die Erstaufforstungen nach den Richtlinien für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen sowie zur Förderung der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). An der GAK-Förderung in Sachsen sind der Bund mit 60 Prozent und der Freistaat Sachsen mit 40 Prozent der Mittel beteiligt. Die sächsischen Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.
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