Ab heute werden an einigen wichtigen Ausflugsorten die öffentlichen Parkplätze mit stadtweitem Einzugsbereich geschlossen und für den Verkehr gesperrt. Dies geht aus dem täglichen Verwaltungsstab der Stadt hervor. Die Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Erholungsgebiete nicht aus dem gesamten Stadtgebiet und der Region als Ausflugsziele angefahren werden.
Die Anordnung erfolgt auf Basis der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums vom 22. März 2020 (Punkt 2.13 Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs), wonach die Polizei durch Parkplatzsperrungen bei der Durchsetzung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützt werden soll.
Demnach werden seitens der Stadt Leipzig verkehrsrechtliche Anordnungen für die in städtischer Fachliegenschaft befindlichen Parkplätze am Elsterstausee, am Auensee und am Wildpark erlassen. Die Sperrung eines Teils des Parkplatzes Cospuden wurde bereits durch die Stadt Markkleeberg angeordnet und wird durch die Abteilung Stadtforsten umgesetzt. Um eine Verlagerung des Problems zu vermeiden wird lediglich der nordwestliche Parkplatz für den öffentlichen Verkehr vollgesperrt.
Die Sperrungen gelten ab sofort und sollen für die Dauer der Allgemeinverfügung, die derzeit bis zum 6. April 2020 vorgesehen ist, aufrechterhalten werden.
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