Das sächsische Finanzministerium ermöglicht der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, die Konditionen für Bürgschaften weiter zu verbessern, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie ausgereicht werden.
„Bürgschaften sind in der aktuellen Krise ein wichtiges Instrument, um der Wirtschaft schnell zu helfen. Gemeinsam mit dem Bund können wir jetzt die Bürgschaftsquote von 80 auf 90 Prozent erhöhen. Zudem nehmen wir der Bürgschaftsbank einen Teil ihres eigenen Risikos ab und erweitern so ihren Handlungsspielraum. Damit kann das Unterstützungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen weiter ausgebaut werden. Das ist echte Unterstützung für den Erhalt der jetzt dringend benötigten Liquidität“, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Nachdem bereits das mögliche Bürgschaftsvolumen auf 2,5 Millionen Euro angehoben, ein Expressverfahren für Bürgschaften bis 0,5 Millionen Euro abgestimmt und die Bürgschaftsbank vom Bund bereits um zehn Prozent Eigenhaftung entlastet wurde, konnte jetzt bei den Konditionen weiter nachgelegt werden.
Das Instrument wird gut angenommen und die Nachfrage nach Ausfallbürgschaften im Eilverfahren ist hoch. „Die Bürgschaftsbank hat damit schon jetzt einen wichtigen Beitrag geleistet, um kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen den Zugang zu Krediten zu ermöglichen und so Arbeitsplätze zu sichern“, so Vorjohann.
Informationen zum Antragsverfahren unter www.bbs-sachsen.de.
Zu allen weiteren Fragen rund um die Corona-Krise steht die Hotline der Staatsregierung unter 0800 1000214 zur Verfügung.
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