Zur Verringerung des Ansteckungsrisikos vereinfacht die Kfz-Zulassungsbehörde des Ordnungsamtes, vorbehaltlich der weiteren Pandemie-Entwicklung, die Bearbeitung bestimmter Vorgänge. Ab sofort können die Beantragung der Außerbetriebsetzung eines in Leipzig zugelassenen Fahrzeugs, die Umschreibung eines innerhalb Deutschlands zugelassenen Fahrzeugs mit Halterwechsel unter Beibehaltung des Kennzeichens sowie die Verlängerung von roten 06‘er Händlerkennzeichen ohne persönliche Vorsprache erfolgen.
Weitere Infos zu den notwendigen Voraussetzungen gibt es auf www.leipzig.de/zulassung sowie unter Tel. (0341) 123-8476, -8452 sowie per zulassung@leipzig.de.
Sowohl die Umschreibung als auch die Verlängerung können durch kontaktlose Abgabe der notwendigen Unterlagen in einen Sammelbehälter im Technischen Rathaus (Eingangsbereich Haus A, Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig) beantragt werden. Die neu ausgefertigten Dokumente werden mit Postzustellungsurkunde (zzgl. 2,61 Euro Auslagen) zugesandt.
Dringende Termine können entsprechend 2.9. der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020 vereinbart werden.
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