In einem Medienbeitrag entsteht der Eindruck, ich würde u.a. gemeinsam mit Rechtsanwalt Kasek Klage gegen die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen einreichen.
Hierzu ist festzustellen:
1. Ich habe als Jurist große Bedenken zur Rechtmäßigkeit. Insbesondere der Erlass als Allgemeinverfügung, das Infektionsschutzgesetz in seiner bisherigen Fassung als Rechtsgrundlageund die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit sind hierbei neuralgische Punkte. Derzeit prüfe ich die Rechtmäßigkeit. Dazu bin ich im Austausch mit einer Reihe von Kollegen in ganz Sachsen – unter anderem mit Rechtsanwalt Kasek aus Leipzig.
2. Die Tatsache, dass ich die Rechtmäßigkeit prüfe, ist gerade nicht identisch mit einer Klageeinreichung. Auch beinhaltet die Prüfung keinen Automatismus zu einer späteren Klage. Eine Prüfung erfolgt um sich durch tiefere Analyse gewahr zu werden, ob eine These bestand hat. Hat sie das, so gilt es abzuwägen, welchen Erfolg eine solche Klage hätte.
Klagen, die nicht die juristische Klärung, sondern lediglich Aufmerksamkeit erzeugen sollen, sind nicht meine Herangehensweise. Sowas erledigt man auf dem Parkett der Politik, nicht auf den Stühlen im Gerichtssaal.
3. Ich kann heute noch nicht sagen ob und – wenn ja – ggfs. mit wem gemeinsam ich klage. Denn: Meine Prüfung des Sachverhaltes ist noch nicht abgeschlossen. Vielleicht sind andere da schon weiter. Aber Gründlichkeit schlägt Hektik.
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