Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können beim Finanzamt Steuererleichterungen beantragen. Möglich sind dabei zinslose Steuerstundungen, Anpassungen von Vorauszahlungen oder Vollstreckungsaufschübe. Mit diesen Maßnahmen sollen die betroffenen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit unterstützt werden.
Zur Vereinfachung des Verfahrens wird unter https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html ein ausfüllbares Formular zur Verfügung gestellt. Zudem sind auf der Internetseite Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zusammengestellt.
Es gilt zu beachten, dass Steuerstundungen nur für bereits festgesetzte bzw. angemeldete Steuern gewährt werden können. Für künftige Steuerforderungen ist ein neuer Antrag zu stellen.
Bei Fragen können sich Unternehmen und Bürger auch an die zentrale kostenfreie Corona-Hotline unter 0800 / 100 0214 wenden. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr sowie am Wochenende von 12 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.
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