Im Grenzraum herrscht große Verunsicherung bei den Grenzgängern, die in Sachsen arbeiten und in Tschechien oder Polen wohnen. Sie pendeln zumeist täglich zur Arbeit über die Grenze und fallen damit sowohl unter Regelungen am Wohnort, als auch am Arbeitsort. Die gestern von Tschechien verkündete Schließung von Grenzübergängen hat zusätzlich zur Verunsicherung beigetragen.

„Wir erleben aber gerade, dass die Grenzgänger bei vielen Planungen und Informationen vergessen werden. Wir fordern Politik und Behörden in Deutschland, Tschechien und Polen auf, die rund 20.000 Grenzgänger, die in Tschechien und Polen wohnen und in Sachsen arbeiten, bei ihren Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona Virus nicht zu vergessen. Es braucht transparente und unbürokratische Regelungen, damit alle Beschäftigten in dieser schwierigen Situation abgesichert sind.“, so der DGB Vorsitzende Markus Schlimbach.

Der DGB Bezirk Sachsen hat wegen der zunehmenden Anfragen bei den Beraterinnen und Beratern in der EURES-TriRegio und bei der Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen BABS, einige Fragen und Antworten für Grenzgänger zusammengestellt.

Diese werden in Kürze auch in tschechischer und polnischer Sprache zur Verfügung stehen.

Hintergrund:

Aus Polen arbeiten 10.466 Grenzgänger und aus Tschechien 9.134 Grenzgänger in Sachsen. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 30.06.2019)
Die drei Länder entwickeln unabhängig voneinander Pläne, um die Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen. Alle Akteure tun ihr Bestes. Aber die Grenzgänger, die täglich zur Arbeit über die Grenze fahren, werden allzu häufig vergessen. Sowohl bei der Planung der Maßnahmen, als auch bei der Information darüber.

Ein Beispiel ist das Verfahren in Tschechien, per elektronischer Krankmeldung auch die Meldung der Quarantäne umzusetzen. Diese funktioniert aber nicht grenzüberschreitend, da die Meldungen nicht einem Arbeitgeber oder einer Behörde in Sachsen übermittelt werden können. Darüber und über alternative Möglichkeiten der Meldung, müssen Grenzgänger, Ärzte, Behörden und Beratungsstellen informiert werden.

Die zuständigen Stellen müssen sich grenzüberschreitend darüber verständigen, welche Dokumente beispielsweise im Rahmen des Infektionsschutzgesetztes in Deutschland von Grenzgängern aus Tschechien und Polen erbracht werden müssen. Es muss schnellstmöglich Transparenz für die Beschäftigten geschaffen werden, um die Verunsicherung nicht noch weiter zu befeuern.

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