Ab Montag, den 23.03.2020, werden wesentliche Veränderungen in der Arbeitsorganisation der Landesdirektion Sachsen (LDS) mit einer Pandemie-Planung für die eigene Geschäftstätigkeit in Kraft gesetzt. „Wir haben zwei zentrale Ziele: Einerseits müssen wir die Beschäftigten unseres Hauses vor der Corona-Erkrankung schützen. Genauso wichtig ist es uns, die Arbeitsfähigkeit der Behörde so weit wie möglich aufrechterhalten“, teilt Regina Kraushaar, Präsidentin der LDS, mit.
„Von kommender Woche an wird deshalb die Pandemie-Planung des Hauses wirksam. Die große Mehrheit der Bediensteten der Behörde ist angewiesen, ihre Arbeit von zu Hause aus durchzuführen.“
Die LDS bleibt damit dienstfähig. Posteingänge werden bearbeitet. Bedienstete, die ab Montag der kommenden Woche im Homeoffice tätig sind, sind telefonisch sowie per E-Mail erreichbar. Allerdings ist mit Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen, Anfragen und Vorgängen zu rechnen.
An den Dienststellen LDS wird der Besucherverkehr wie folgt eingeschränkt:
• Bürgerinnen und Bürger sollen sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die Landesdirektion Sachsen (LDS) zu wenden. Die Bediensteten der LDS sind auf diesen Wegen weiterhin zu erreichen. Kontaktdaten konkreter Ansprechpartner und Bearbeiter können der Internetseite der LDS sowie dem Schriftverkehr entnommen werden.
• Besucher, die Unterlagen persönlich in der LDS abgeben wollen, werden gebeten diese per Post an die LDS zu übersenden oder direkt in den Briefkasten der jeweiligen Dienststelle zu werfen. Vordrucke, Anträge und auch weitere Informationen stehen auf der Internetseite der LDS zum Herunterladen bereit. Außerdem können diese schriftlich, per E- Mail oder telefonisch bei der LDS angefordert werden.
• Bei dringenden unaufschiebbaren Angelegenheiten besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung und Bestätigung durch den zuständigen Bearbeiter der LDS die jeweilige Dienststelle aufzusuchen.
Bei telefonischer Abstimmung informiert der zuständige Bearbeiter den entsprechenden Einlass- und Kontrolldienst. Bei schriftlicher Anmeldung ist die entsprechende Bestätigung vorzulegen.
Der Zutritt wird unter der Maßgabe gewährt, dass der Besucher beim Einlass- und Kontrolldienst eine Selbstauskunft erteilt. Das Formular wird durch den Einlass- und Kontrolldienst ausgegeben und wieder entgegengenommen.
Die Pandemie-Planung der LDS ist vorerst bis zum 19.04.2020 wirksam.
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