Zu von der Staatsregierung angekündigten Hilfen für sächsische Unternehmen in der Corona-Krise erklärt Nico Brünler, Sprecher der Linksfraktion für Wirtschaft: „Es ist gut, dass der Ministerpräsident die 650 Millionen Euro Haushaltsüberschüsse von 2019 für Maßnahmen zur Abmilderung der Corona-Krisenfolgen verwenden will. Wir unterstützen das, glauben aber, dass weitere Rücklagen des Freistaates bald gebraucht werden, um ein Konjunkturprogramm aufzulegen.“
„Wer – aus in diesem Fall zweifelsohne richtigen Gründen – das öffentliche Leben und einen Teil der Wirtschaft einfriert, der muss sich auch Gedanken machen, wie man sie danach wieder auftauen kann.
Ebenso begrüßen wir, dass der Freistaat ein Sonderprogramm für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auflegt, die von den beschlossenen Bundesregelungen für Bürgschaften oder Kurzarbeitergeld nicht profitieren. Wichtig ist jedoch, dass diese Gelder tatsächlich in den nächsten Tagen beantragt werden können und sofort fließen.
Die normalerweise langwierigen und komplizierten sächsischen Förderverfahren haben im Krisenfall Sendepause! Nachweispflichten müssen jetzt auf einen späteren Zeitpunkt verlagert werden, damit die Hilfe schnell kommt. Es darf nicht das gleiche passieren wie bei den Fluthilfen, wo Berechtigte zum Teil jahrelang warten mussten.
Vor allem viele kleine Dienstleister und Soloselbständige, die im Gegensatz zu großen Konzernen keinerlei Rücklagen haben, stehen jetzt von einem Tag auf den anderen ohne Einnahmen da. Für viele Kleinstunternehmer geht es schlicht um die Frage, wie sie in den nächsten Wochen ihre Mieten und ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Sofortiges Handeln ist nötig, anstatt zu warten, bis hier versprochene Bundesprogramme anlaufen.
Darum ist es zwar begrüßenswert, dass das Wirtschaftsministerium in Aussicht stellt, unter Umständen auf eine Rückzahlung der angekündigten Hilfen zu verzichten. Aber das genügt nicht. Wir fordern, dass zumindest ein Teil der Gelder grundsätzlich und von vornherein als verlorener Zuschuss behandelt wird.
Die Betroffenen brauchen Sicherheit, dass sie durch eine momentane Liquiditätsbeihilfe nicht in eine Verschuldung laufen, aus der sie nicht wieder herausfinden. Viele Kleinstunternehmen und Soloselbständige, die von der Hand in den Mund leben, werden absehbar auch in drei Jahren nicht in der Lage sein, die Beihilfen zurückzuzahlen.“
Keine Kommentare bisher