Sachsen erhält vom Bund 50 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen. Einer entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung hat das Kabinett heute (17. März 2020) zugestimmt. Neben den Mitteln des Bundes wird der Freistaat Sachsen in diesem Jahr rund 100 Millionen Euro aus Landesmitteln in die Wohnraumförderung investieren.
»Die Schaffung von Wohnraum ist der beste Schutz gegen stark steigende Mietpreise. Darum steht für uns die Förderung von Wohnraum im Vordergrund und nicht staatliche Eingriffsmaßnahmen wie die Mietpreisbremse«, so Staatsminister Thomas Schmidt. Der Freistaat stellt seit dem Jahr 2017 in den dynamisch wachsenden Städten Leipzig und Dresden jährlich 40 Millionen Euro für die Schaffung von rund 1 000 Sozialwohnungen zur Verfügung.
Mit den Finanzhilfen des Bundes, die für Sozialwohnungen eingesetzt werden, sollen auch Haushalte mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbaren Wohnraum in Dresden und Leipzig finden. Der Bund stellt den Ländern dazu im Jahr 2020 insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Der Anteil der einzelnen Länder richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, also nach dem Steueraufkommen und nach der Bevölkerungszahl.
»Priorität bei der aktuellen Wohnraumförderung hat in Sachsen jedoch die Stärkung von Wohneigentum – vor allem für junge Familien – und seniorengerechter, bezahlbarer Mietwohnraum«, so der Minister. »Für diese Ziele können wir in diesem Jahr mehr als 100 Millionen Euro aus Landesmitteln ausgeben. Besonders wichtig ist mir, dass davon 75 Prozent in den ländlichen Raum fließen.«
Die Landesmittel sind vorwiegend auf die Schaffung von Wohneigentum gerichtet. Sie sollen es insbesondere jungen Familien ermöglichen, sich mit Neubau oder Sanierung eigenen Wohnraum zu schaffen und so für ihr Alter vorzusorgen. Helfen sollen dabei zinsgünstige Kredite mit einer langen Laufzeit von 25 Jahren. Darüber hinaus unterstützt der Freistaat den senioren- und behindertengerechten Umbau, unter anderem mit Zuschüssen oder Darlehen für den Einbau von Aufzügen oder barrierefreien Bädern. Bereitgestellt werden die Landesmittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
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