Auch in diesem Jahr fördert und unterstützt die Stadt Leipzig die Entwicklung des organisierten Sports in Leipzig. Die Zuschüsse für Sportvereine sowie die Nutzungszeiten in bzw. auf kommunalen Sportstätten sind an termin- und formgerechte Anträge gebunden.
Abrechnungsunterlagen zur Sport- und Investitionsförderung
Der 28. Februar 2020 ist der letztmögliche Termin zur Abgabe der Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 sowie für den Haushaltsplan 2020. Bis zum 31. März 2020 müssen die Verwendungsnachweise zur Kinder- und Jugendarbeit und für die Übungsleiterbezuschussung des Jahres 2019 eingereicht werden. Spätestens vier Wochen nach den jeweiligen Wettkämpfen die Fahrtkostenabrechnungen. Weitere Termine stehen auf der zweiten Seite der jeweiligen Zuwendungsbescheide.
Städtische Beteiligung an den Unterhaltungskosten gepachteter kommunaler Sportstätten
Bis zum 30. Juni 2020 müssen die Einnahmen- und Ausgabenabrechnungen 2019 sowie der Nachweis zur Auslastung der Pachtsportanlage 2019 beim Amt für Sport vorliegen.
Nutzung kommunaler Sportstätten
Ein neuer Antrag auf periodische Nutzungszeiten ist spätestens bis zum 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen. Ein Antrag auf terminliche Nutzung muss spätestens vier Wochen vor der Nutzung eingereicht werden (siehe www.leipzig.de/formulare). Für die Schulferien sind keine gesonderten Sporthallenzeiten zu beantragen, die periodische Nutzung durch die Vereine erfolgt somit ganzjährig.
Sollte eine Nutzung während der Ferien nicht gewünscht sein, so ist dies spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn dem Amt für Sport mitzuteilen. Eine Nutzung der kommunalen Sporthallen während der Weihnachtsferien (23. Dezember 2020 bis 2. Januar 2021) ist grundsätzlich nicht möglich.
Sport- und Investitionsförderung 2020
Für die Sport- und Investitionsförderung im Jahr 2020 durch die Stadt Leipzig endete die Antragsfrist am 30. September. Die wichtigsten Infos sind auf der Seite www.leipzig.de/sport unter „Freizeit- und Breitensport“ zu finden.
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