Immer mehr Rentner und Pensionäre nutzen für ihre Einkommensteuererklärung den vereinfachten Vordruck für Alterseinkünfte. Nach dem Start im vergangenen Jahr haben in Sachsen bereits mehr als 17.300 Rentner von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das sind knapp ein Viertel aller Senioren, die den Vordruck nutzen können. Sachsen wird sich auch in diesem Jahr weiter an dem Modellprojekt beteiligen und rechnet mit steigenden Nutzerzahlen.
Finanzminister Hartmut Vorjohann freut sich, dass der Service so gut angenommen wird: »Hier haben wir eine echte Vereinfachung erreicht. Wer in den nächsten Wochen seine Steuererklärung macht, sollte vorher unbedingt prüfen, ob die vereinfachte Steuererklärung für ihn in Frage kommt.«
Für alle, die ausschließlich Rente oder Pension beziehen, ist die vereinfachte Steuererklärung möglich. Das Formular kann in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden.
Mit dem nur noch zweiseitigen Papiervordruck können beispielsweise Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen beim Finanzamt zur Berechnung der Steuer geltend zu machen. Daten, die der Steuerverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen in dem Formular nicht mehr extra erklärt werden. Das Finanzamt übernimmt beispielsweise die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch.
Service
Das Formular zur »Veranlagung von Alterseinkünften« gibt es in Papierform in allen sächsischen Finanzämtern. Es kann auch unter https://www.smf.sachsen.de/aktuelles-4271.html abgerufen werden.
Wer unsicher ist, ob die vereinfachte Steuererklärung für ihn infrage kommt, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Info-Telefons der Finanzämter wenden. Sie sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351/7999 7888 erreichbar. Es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz.
Unter dem Titel »Steuertipps für Senioren« hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen eine eigene Broschüre veröffentlicht, die unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/29237 kostenfrei bestellt werden kann.
Das »Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung« des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10687 abrufbar.
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