Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen Einkommenssteuer auf ihre Alterseinkünfte zahlen und ärgern sich darüber, dass sie trotz ihres Renteneintritts eine Steuererklärung abgeben müssen. Ursächlich ist eine seit 2005 laufende Umstellung im Steuersystem zur „nachgelagerten Besteuerung“.
Blieben 2005 noch 50 Prozent der Rente steuerfrei, waren es 2019 nur noch 22 Prozent; ab 2040 werden Steuern auf die komplette Rente fällig. Im Gegenzug werden im Erwerbsleben gezahlte Rentenbeiträge dann vollständig steuerlich absetzbar. Betroffen sind alle, deren Jahresrente über dem Grundfreibetrag liegt (2020: 9.408 Euro).
Wegen der Rechnung der Bundesregierung laufen viele Jahrgänge zudem Gefahr, doppelt besteuert zu werden. Zwar werden die Rentenbeiträge, die sie im Arbeitsleben zahlen, schrittweise steuerfrei gestellt. Gleichzeitig aber wächst der Anteil ihrer Rente, den sie später werden versteuern müssen, zu schnell. So müssen viele am Ende draufzahlen. (Mehr dazu: www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/rentenbesteuerung-vereinfachen-und-doppelbesteuerung-vermeiden-1/)
Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Susanne Schaper, erklärt:
„Solch undurchsichtige Regelungen sind schon eine Zumutung. Überhaupt nicht zu erklären ist aber, dass selbst niedrige Renten zunehmend besteuert werden. 2018 zahlten die Rentnerinnen und Rentner in Sachsen mehr als 50 Millionen Euro Einkommenssteuer – bei einem durchschnittlichen monatlichen Zahlbetrag bei Bestandsrenten von 1.076 Euro (Männer: 1.235 Euro, Frauen: 958 Euro) und bei Neurenten von 1.012 Euro (Männer: 1.067 Euro, Frauen: 962 Euro, Drucksache 7/808).
Die Linksfraktion fordert die Staatsregierung auf, auf der Bundesebene für eine geringere und durchschaubare Rentenbesteuerung zu streiten. Niedrige Renten müssen steuerfrei bleiben und eine Mindestrente eingeführt werden (Drucksachen 7/1646 und 7/1645). Der steuerliche Grundfreibetrag muss auf mindestens 12.600 Euro, also 1.050 Euro im Monat, angehoben werden.
Um die ungerechte doppelte Besteuerung weitestgehend zu vermeiden, müssen größere Teile der Rente länger steuerfrei bleiben, sodass die Renten erst ab 2070 voll steuerpflichtig werden. Ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, sollte die Finanzverwaltung aktiv prüfen, damit Betroffene nicht erst klagen müssen. Wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, sollte grundsätzlich keine Steuererklärung machen müssen.
Zudem erneuern wir unsere Forderung nach einer solidarischen Mindestrente in Höhe von kurzfristig 1.050 Euro und mittelfristig 1.200 Euro, um Altersarmut zu verhindern.“
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