Nachdem im ersten Wahlgang am Sonntag (2. Februar) keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erreicht hat, gibt es am 1. März den entscheidenden Wahlgang. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister wird, wer dabei die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinen kann.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief, den alle wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipziger Anfang Januar erhalten haben, gilt auch für den zweiten Wahlgang. Diese Benachrichtigung ist daher am 1. März erneut in den Wahlraum mitzubringen.
Die Wählerinnen und Wähler, die am 2. Februar unter Vorlage ihres Benachrichtigungsbriefes gewählt haben, haben diesen deshalb zurückerhalten. Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung zum zweiten Wahlgangs nicht mehr verfügbar haben, können jedoch am 1. März unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments wählen. Das zuständige Wahllokal kann online über www.leipzig.de/wahllokalsuche ausfindig gemacht werden.
Alle, die am 2. Februar per Briefwahl gewählt haben, erhalten Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang automatisch auf dem Postweg zugeschickt. Diese Regelung gilt auch für alle diejenigen, die direkt in der Briefwahlstelle im Neuen Rathaus gewählt haben. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich ab 12. Februar. Mit dem beiliegenden Wahlschein kann dann per Briefwahl oder am 1. März unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments in jedem Wahlraum der Stadt Leipzig gewählt werden.
Die Briefwahlstelle öffnet wieder am 12. Februar. Eine frühere Öffnung ist nicht möglich, weil Fristen für die Bestätigung der zugelassenen Wahlvorschläge eingehalten werden müssen. So können noch bis zum 7. Februar, 18 Uhr, Wahlvorschläge zurückgezogen werden. Am 7. Februar ab 18.30 Uhr bestätigt der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung die zugelassenen Wahlvorschläge.
Anschließend beginnt eine dreitägige Beschwerdefrist. Nach der Entscheidung über eventuelle Beschwerden werden die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang gedruckt.
Auskünfte erteilt das Wahlamt telefonisch unter der Rufnummer 0341 123-2865. Anfragen können auch per E-Mail an statistik-wahlen@leipzig.de gestellt werden.
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