In Kleinen Anfragen (Drucksachen 7/577, 7/728, 7/729, 7/730, 7/731, 7/778 und 6/10377) hat sich die Linken-Abgeordnete Juliane Nagel mit der Gesundheitsversorgung im Strafvollzug beschäftigt. Es geht dabei um Gesundheitskosten, Erkrankungen wie Tuberkulose, Hepatitis, HIV, um Ärztinnen und Ärzte sowie um Todesfälle. Die Ergebnisse hat sie mit der Gefangenen-Gewerkschaft ausgewertet (www.ggbo.de/sachsen).

Juliane Nagel erklärt zu den Ergebnissen:

„Alle Menschen haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit und medizinische Versorgung – auch wenn sie einsitzen. Dem Ex-Justizminister Sebastian Gemkow müssen wir in dieser Hinsicht die Note 6 ausstellen: Die Gesundheitsversorgung im Justizvollzug ist unzureichend. 34 Todesfälle seit 2015, davon 18 Suizide und zwölf krankheitsbedingt, sind 34 zu viel.

Im Justizvollzug gilt das Äquivalenzprinzip: Gefangenen steht die gleiche medizinische Versorgung zu wie gesetzlich Krankenversicherten. Dabei dürfte der Behandlungsbedarf hinter Gittern weitaus höher liegen – der Landesrechnungshof Schleswig Holstein konstatiert etwa, dass ,aus den Lebensumständen und der Lebensführung‘ von Gefangenen ,prinzipiell ein höherer Behandlungsbedarf‘ entsteht.

Dennoch lagen die durchschnittlichen Gesundheitskosten, die in Sachsen jährlich entstehen, 2019 bei 1.638 Euro pro Gefangenen, während gesetzliche Krankenkassen 2017 pro Kopf 2.887 Euro aufgewendet haben (https://ggbo.de/gesundheitskosten/, www.statistik.sachsen.de/download/200_MI-2019/MI-114-2019.pdf).

Die Staatsregierung ist über das Auftreten schwerer Erkrankungen in Gefängnissen nicht vollständig im Bilde, selbst aus dem Haftkrankenhaus der JVA Leipzig liegen keine vollständigen Fallzahlen vor. Betroffenenangaben zufolge wurden selbst schwere Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis und Tuberkulose nicht oder unzureichend behandelt. In der Frauen-JVA Chemnitz führte dies zu einer Tuberkulosewelle, die bis November 2019 anhielt.

Festangestellte Ärztinnen und Ärzte sucht man in der JVA Dresden seit dem 1. April 2019, in der JVA Torgau seit dem 1. Januar 2017 und in der JVA Zeithain seit dem 1. Januar 2016 vergeblich. In der JVA Zeithain kam es im Laufe des Jahres 2019 zu drei Todesfällen, in der JVA Dresden zu zweien. Mindestens zwei Gefangene sollen sich, laut Angaben der Gefangenengewerkschaft GG/BO, in der JVA Zeithain aus Protest den Mund zugenäht haben.

Die Missstände in den Gefängnissen müssen angepackt werden. Dabei könnte sich die Justizministerin Schleswig-Holstein zum Vorbild nehmen: Dort orientiert man sich an den durchschnittlichen Gesundheitskosten pro Kopf und nimmt das Monitoring von Krankheiten ernst.“

Der Leipziger OBM-Wahlkampf in Interviews, Analyse und mit Erfurter Begleitmusik

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