Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat heute ihren aktuellen Bericht für die kommende Beitragsperiode vorgelegt. Dazu sagte der sächsische Medienminister Oliver Schenk am Donnerstag: »Der 22. KEF-Bericht macht deutlich, dass der von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten angestoßene Reformprozess Wirkung erzielt. Es ist klar, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Dem Bericht entnehme ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass wir aber bei den Reformanstrengungen nicht nachlassen dürfen.«
Schenk, der auch den stellvertretenden Vorsitz der Rundfunkkommission innehat, sagte weiter: »Mit der jetzt vorgeschlagenen Beitragsanpassung liegt die KEF nicht nur deutlich unter dem auch von ihr zunächst prognostizierten Anpassungsbedarf von zwei Euro, sondern auch deutlich unterhalb des Anstiegs der Lebenshaltungskosten seit der letzten Beitragserhöhung im Jahr 2009. Das zeigt, dass erste Reformen greifen.
Für alle Beteiligten ist dies ein Ansporn, den Reformweg weiterzuverfolgen, der ohne Alternative ist. Wir haben ein gemeinsames Ziel: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken. Es geht nicht zuletzt um qualitativ hochwertige und verlässliche Informationen aus dem regionalen und lokalen Raum. Wenn wir wollen, dass Filterblasen zum Platzen gebracht und Falschinformationen als solche deutlich erkennbar werden, müssen wir gemeinsam für die Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sorgen. Dazu bedarf es aber noch weiterer Anstrengungen.«
In dem Zusammenhang machte er deutlich, dass dabei auch über das mitunter hohe Vergütungs- und Versorgungsniveau und den weiteren Ausbau von Kooperationen gesprochen werden müsse. »Sachsen wird sich im Kreis der Länder auch weiter dafür einsetzen, dass die Bemühungen um schlankere Strukturen und die Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit engagiert vorangetrieben werden.«
Hintergrund
Mit ihrem heute an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, übergebenen 22. Bericht stellt die KEF den Bedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Beitragsperiode von 2021 bis 2024 fest. Wesentliche Kennzeichen sind ein ungedeckter Finanzbedarf bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro sowie die daraus resultierende Empfehlung einer Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrages von 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro.
Der Beitragsvorschlag der KEF ist Grundlage der Entscheidung der Landesregierungen und Landesparlamente über die Höhe des Rundfunkbeitrages.
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