Das Smartphone hat längst Einzug in das Leben der allermeisten Kinder bzw. Jugendlichen gehalten. In der Altersgruppe der sechs bis sieben-Jährigen nutzt beispielsweise jeder Zweite, zumindest gelegentlich, ein Smartphone. Bei den 12-Jährigen sind es annähernd 100 Prozent, die ein Smartphone ihr Eigen nennen. Das sind Ergebnisse, die aus aktuellen Medien-Studien hervorgehen. Jedoch birgt der oftmals leichtsinnige Umgang mit diesen Geräten einige Gefahren und erhebliche (strafbare) Risiken.
Am Dienstag, den 11. Februar 2020, findet der mittlerweile »16. Safer-Internet-Day« zum Thema »Sicherheit im Internet« statt. Dieser bundesweite Aktionstag soll erneut mit seinen Angeboten auf einen verantwortungsvolleren und selbstkritischen Umgang mit dem Medium Internet und dessen Nutzung aufrufen.
So sind beispielsweise das Verbreiten von Hasskommentaren (Hate-Speech), das Weiterleiten von gewaltverherrlichenden oder (Kinder-)pornographischen Materialien, das bewusste Diffamieren einer Person, das sexualisierte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken/Online-Games alltägliche Normüberschreitungen im Umgang mit diesen End-Geräten. Kinder, Jugendliche sowie Heranwachsende machen sich kaum Gedanken darüber, dass ihr Verhalten im Netz ebenso eine Strafbarkeit begründen kann.
»Den Kindern und Jugendlichen muss durch ihre Erziehungsberechtigten bzw. Lehrern absolut eindringlich verdeutlicht werden, dass sie selbst leicht zu Täterinnen und Tätern werden bzw. ab dem 14. Lebensjahr zudem strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie verbotene Inhalte digital über soziale Netzwerke wie WhatsApp an Freunde und Bekannte weiterverbreiten. Grundsätzlich haben gewaltverherrlichende, extremistische oder sexistischste Videos bzw. Fotos nichts auf dem Smartphone zu suchen«, betont Jens Goebel, Kriminologe, LKA Sachsen in diesem Zusammenhang.
Folgende Hinweise sollten beachtet werden, wenn man derartiges Material dennoch ungewollt zugeschickt bekommt:
• Die Weiterleitung von gewaltverherrlichenden/
• Beweise über mögliche strafbare Inhalte sollte man sichern (z. B. mittels Anfertigen eines Sreenshots von der Nachricht, URL kopieren).
• Den Absender der verbotenen Inhalte über den möglichen strafbaren Besitz und dessen Weiterleitung informieren.
• Bei der Polizei Anzeige erstatten!
Zudem unterbreitet die Polizei Sachsen als vorbeugende Angebote landesweit z.B. Elternabende und Lehrerfortbildungen zum Thema »Gefahren im Umgang mit digitalen Medien« an. Dabei gehen die Kolleginnen und Kollegen u. a. auf dauerhaft relevante Gefahren für die Altersgruppe Kinder und Jugendliche ein, aber ebenso auf aktuelle Phänomene und die bestehende Gesetzeslage.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer nächsten Polizeidienststelle vor Ort oder jederzeit online unter: www.polizei.sachsen.de
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zum Thema »Internetsicherheit«, »Daten- und Passwortschutz« auch unter www.klicksafe.de sowie auf den Seiten der Polizei www.polizei-beratung.de.
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