Der Erhalt der Straßeninfrastruktur und deren Leistungsfähigkeit ist einer der wichtigsten verkehrspolitischen Handlungsschwerpunkte des Freistaates Sachsen. Allein im vergangenen Jahr wurde eine Rekordsumme von 610 Mio. Euro vom Freistaat für Baumaßnahmen an Kommunal-, Staats- und Bundesstraßen ausgegeben. Das sind rund 100 Mio. Euro mehr als noch in 2017.
Während der Freistaat für den Unterhalt des Bundes- und Staatsstraßennetzes verantwortlich ist, ist es Aufgabe der Städte, Landkreise und Kommunen, den Erhalt und die Instandsetzung der kommunalen Straßen sicher zu stellen. Dafür erhalten sie finanzielle Mittel aus dem FAG – dem kommunalen Finanzausgleich. Das Verkehrsministerium fördert zudem einzelne, von Kommunen und Kreisen beantragte Maßnahmen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent zusätzlich.
In Abstimmung mit Ministerpräsident Michael Kretschmer informierte heute Verkehrsminister Martin Dulig die Spitzenvertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) und des Sächsischen Landkreistages (SLKT) darüber, dass die Förderung der kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben neu aufgestellt werden muss. Hierfür wird nun auf die bereits im vergangenen Jahr begonnenen Gespräche mit der kommunalen Ebene aufgesetzt.
Verkehrsminister Martin Dulig: »Unser Ziel ist es, die Förderung des kommunalen Straßenbaus grundlegend neu auszugestalten und den für die Maßnahmen zuständigen kommunalen Partnern mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten über die Mittelverwendung und -verteilung zu überlassen.«
Insbesondere die Beantragung, Bewilligung und Ausreichung der Mittel im kommunalen Straßenbau soll schneller und einfacher werden. Dafür sollen vor allem die pauschalen Anteile für die kommunale Ebene erhöht werden. Ziel ist, deren Finanzrahmen zu erweitern und diesen in Zukunft über das laufende Finanzjahr hinaus zur Verfügung zu stellen. Kommunale Straßenbaumaßnahmen im besonderen Landesinteresse – etwa große Brückenbauwerke – sollen weiter in Verantwortung des Freistaates über die Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau (KStB) umgesetzt werden können.
»Der Freistaat unterstützt die kommunale Ebene seit Jahren intensiv beim Erhalt von Straßen, Brücken und Radwegen. Im vergangenen Jahr floss allein hierfür die Rekordsumme von insgesamt 299 Mio. Euro ab«, so Sachsens Verkehrsminister Dulig. Im Jahr 2019 konnten Förderbescheide für 279 Maßnahmen neu bewilligt werden, welche bereits begonnen wurden oder in diesem Jahr starten.
Für mehr als 420 weitere eingereichte Anträge stehen in diesem Jahr keine Fördergelder zur Verfügung. Es ist das Ziel, alle bis zum 31.10.2019 (Stichtag gemäß Richtlinie) eingereichten Förderanträge für neue Maßnahmen, je nach Ausgestaltung im neuen Doppelhaushalt 2021/2022, bis Ende 2021 bzw. 2022 abzuarbeiten. Alle nach dem genannten Stichtag eingereichten Anträge werden wir an die Antragsteller zurückgeben.
»Wenn wir es – kommunale Ebene und Freistaat – gemeinsam ernst meinen, Verfahren zu beschleunigen, finanzielle Mittel zielgenauer einzusetzen und den Kommunen damit langfristige Planungssicherheit geben können, dann sollten wir 2022 bzw. 2023 mit einer neuen Fördersystematik starten«, so Martin Dulig.
Hintergrund:
Aktuell liegen dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) als zuständige Bewilligungsbehörde mehr als 420 neue Förderanträge mit einem Gesamtfördervolumen von rund 245 Mio. Euro vor. Demgegenüber steht für 2020 ein Gesamtverfügungsrahmen in Höhe von 178,9 Mio. Euro bereit.
Davon sind bereits gebundene Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre in Höhe von rund 92,6 Mio. Euro abzudecken. Denn viele der Maßnahmen dauern länger als ein oder auch zwei Jahre. Für diese bereits bewilligten Maßnahmen muss die Finanzierung auch in den Folgejahren gesichert sein, das heißt: Gelder aus den nachfolgenden Haushaltsjahren sind dadurch bereits gebunden. Außerdem liegen Kostenerhöhungsanträge – also zusätzliche Kosten – aus bereits laufenden Maßnahmen in Höhe von ca. 25 Mio. Euro vor. Hinzu kommen weitere rund 32 Mio. Euro an Verbindlichkeiten für zum Beispiel Eisenbahnkreuzungs- und Radverkehrsmaßnahmen.
Rund 60 Mio. Euro stehen den Kommunen und Landkreisen – wie in den Vorjahren –als sogenannte pauschale Zuweisung für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen über das FAG zur Verfügung.
Grundlage für die Finanzierung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus sind das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) und die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) für die »Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger« (RL KStB). Mit der Änderung der RL KStB im Jahr 2016 sind die Fördersätze für die Verbesserung der Straßen- und Radverkehrsanlagen in kommunaler Baulastträgerschaft gestiegen, was zu einer größeren Anzahl von Anträgen geführt hat.
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