Adressänderungen des elektronischen Aufenthaltstitels sind ab sofort vollumfassend in allen Bürgerämtern Leipzigs möglich. Die bisher erforderliche gesonderte Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Ordnungsamts entfällt bzw. ist lediglich in Ausnahmefällen notwendig.
Der elektronische Aufenthaltstitel ist ein Pflichtdokument für Nichtdeutsche im Sinne des Grundgesetzes mit Ausnahme der Bürger der Europäischen Union und Staatsangehörigen der sonstigen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums wie zum Beispiel Island, Liechtenstein oder Norwegen. Er hat die Form einer Scheckkarte und enthält unter anderem Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Größe und eben die Wohnanschrift in Deutschland.
Bei Umzügen innerhalb Leipzigs und Zuzügen nach Leipzig muss die Adresse auf dem elektronischen Aufenthaltstitel geändert werden. Bisher war zusätzlich zur Meldebehörde oder den Bürgerämtern auch der Gang zur Ausländerbehörde notwendig. Dies entfällt nun mit der von den Fachbereichen beschlossenen Neuregelung. Es sei denn, Ausnahmen wie ein defekter Chip, falsche Dokumente oder eine mit dem Wohnsitz verbundene Auflage machen den Besuch der Ausländerbehörde unabdingbar.
Grundsätzlich nicht bei der Ausländerbehörde anzuzeigen ist die Adressänderung bei Wegzügen. Auch für Zuzüge nach und Umzüge innerhalb Leipzigs gibt es eine Ausnahme: Wurde der Aufenthaltstitel als Aufkleber im Reisepass ausgestellt, ist eine elektronische Adressänderung nicht erforderlich.
Weitere Infos über den elektronischen Aufenthaltstitel sowie die Standorte der Bürgerämter in Leipzig gibt es im Internet auf www.leipzig.de/auslaenderbehoerde und www.leipzig.de/buergeramt. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren.
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