Der berufliche Aufstieg wird ab diesem Sommer stärker unterstützt. Nachdem der Bundestag die Novelle des Aufstiegs-BAföG verabschiedet hat, wird die Reform voraussichtlich am 13. März im Bundesrat behandelt und soll zum 1. August 2020 in Kraft treten. Das bedeutet Leistungsverbesserungen und erweiterte Fördermöglichkeiten bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig begrüßt die Reform: »Wer sich weiterbilden will, wird in Zukunft deutlich stärker unterstützt. Damit wird eine berufliche Karriere jenseits der Hochschule für noch mehr Menschen möglich. Auch mit Blick auf den Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem dualen System ist das ein wichtiger Schritt. Gute Löhne, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, Wertschätzung und gezielte Weiterbildung sind essenziell.«
Dulig weiter: »Wir unterstützen die Aus- und Weiterbildung in Sachsen zusätzlich mit dem Meisterbonus und dem Weiterbildungsscheck. Das zeigt, welch hohen Stellenwert die berufliche Bildung für uns hat.« Im Jahr 2018 wurden sachsenweit Weiterbildungsschecks und Zusatzqualifikationen mit 15,28 Mio. Euro gefördert.
Grundsätzlich hilft das Aufstiegsfortbildungsförderung
Ab August 2020 sind bis zu drei Fortbildungen möglich – bis hin zum Master-Niveau. Eine Gesellin kann nun beispielsweise Unterstützung bei der Fortbildung zur Kfz-Servicetechnikerin erhalten, dann zur Meisterin und ein drittes Mal zur Betriebswirtin im Handwerk, was dem Master-Abschluss entspricht.
Auch für die Berufsausbildung werden Zuschüsse möglich, z.B. um Studienabbrechern den Wechsel in eine Lehre zu erleichtern. Die größte Verbesserung gibt es bei den Unterhaltskosten: Hier wird der Zuschuss zum Lebensunterhalt für Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, von 50 auf 100 Prozent erhöht. Der Höchstsatz betrug zuletzt knapp 1.000 Euro.
Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. Im Jahr 2018 wurden im Rahmen des Aufstiegs-BAföG 666 Mio. Euro bewilligt. Davon entfielen 33 Mio. Euro auf Sachsen.
Hintergrund
Das Gesetz bringt für die Geförderten höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse:
* stufenweise Förderung bis auf »Master-Niveau” wird eingeführt,
* Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
* einkommensunabhängiger Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende bei gleichzeitiger Anpassung der Bezugsaltersgrenze der Kinder von 10 Jahre auf 14 Jahre wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
* Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 auf 50 Prozent erhöht, * Belohnungserlass steigt von 40 auf 50 Prozent,
* soziale Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeiten für Geringverdiener werden erweitert,
* bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.
Mit dem AFBG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Das AFBG unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.
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