Heute wurden bereits im dritten Jahr in Folge 30 Millionen Euro an die sächsischen Gemeinden im ländlichen Raum ausgezahlt. Grundlage ist das so genannte Pauschalengesetz, welches den kreisangehörigen Gemeinden 70 Euro pro Einwohner für die ersten 1.000 Einwohner zur Verfügung stellt.
Den Gemeinden werden somit maximal 70.000 Euro ausgezahlt, die frei genutzt werden können. »Mit dem Pauschalengesetz unterstützen wir die ländlichen Gemeinden Sachsens bei ihren individuellen Herausforderungen mit einer unkomplizierten Förderung«, sagte Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Wofür die finanziellen Mittel eingesetzt werden, entscheiden die Gemeinden selbst. Da die Gelder nicht zweckgebunden sind, ist eine Investition in den Bau von Schulen oder Kindergärten genauso möglich wie die Finanzierung von laufenden Projekten.
Im Jahr 2018 wurde das Pauschalengesetz durch den Sächsischen Landtag beschlossen. Bis einschließlich 2020 stehen dadurch 30 Millionen Euro pro Jahr für die Förderung der Gemeinden im ländlichen Raum in Sachsen zur Verfügung.
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