Die Kulturstiftung der Länder hat heute den Jurybericht, der die Entscheidung der Jury für die Shortlist begründet, offiziell auf ihrer Webseite veröffentlicht. Am 12. Dezember 2019 hatte die unabhängige europäische Jury die Empfehlung zur ersten Auswahlrunde im Bewerbungsverfahren »Kulturhauptstadt Europas 2025« bekannt gegeben.
Sachsens Kultur- und Tourismusministerin Klepsch äußerte sich zu dem Vorauswahl-Bericht: »Der Bericht der europäischen Expertenjury macht deutlich, dass die acht Bewerberstädte miteinander in einem harten Wettbewerb gestanden haben, der noch nicht zu Ende ist.«
Mit Blick auf die drei sächsischen Bewerberstädte, von denen Dresden und Zittau in der ersten Runde ausschieden, sagte die Ministerin: »Ich danke allen drei sächsischen Bewerberstädten, dass sie sich – stellvertretend für ganz Sachsen – auf den Weg gemacht haben. Die Jury hat positive wie negative Aspekte der Bewerbungsbücher (bidbooks) aufgefächert.
Mit diesen Bewertungen werden sich die Bewerberstädte intensiv auseinandersetzen, um zu sehen, welche vielversprechenden Ansätze sie weiterverfolgen können und welche Perspektiven für sie und die Region daraus für die Zukunft erwachsen. Wir wollen die verbliebene sächsische Kandidatin für Europas Kulturhauptstadt 2025 unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Begründung eines international und länderübergreifend positiven Bildes der Bewerberstadt Chemnitz. Und selbstverständlich drücken wir Chemnitz die Daumen!«
Die nächste Bewerbungsphase erfordert noch einmal besondere Anstrengungen der Bewerberstädte in der konzeptionellen Arbeit. Sechs Kriterien sind entscheidend: Die Langzeitstrategie, die europäische Dimension, kulturelle und künstlerische Inhalte, die Umsetzungsfähigkeit, die Einbindung der Gesellschaft und die verwaltungsmäßigen Kapazitäten.
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus wird diesen Prozess auf allen Ebenen – unter Einbeziehung aller Ressorts der Staatsregierung – unterstützen. Wichtig ist dies insbesondere für das europäische Selbstbild nach innen und die Attraktivität als Reiseziel für den internationalen Tourismus nach außen.
In diesem Jahr stellt das SMWK der Stadt Chemnitz dafür 600.000 Euro zur Verfügung und wird dabei die weitere Einbeziehung von Zittau und Dresden anregen. »Es ist mir wichtig, dass auch Zittau und Dresden weiterhin eine Unterstützung erhalten, um ihre Projekte voranzutreiben. Dafür werde ich mich bei der anstehenden Kabinettsklausur einsetzen«, so die Ministerin abschließend.
Die Staatsregierung hat bereits im vergangenen Jahr Vorsorge getroffen, dass eine sieg-reiche sächsische Bewerberstadt mit einer finanziellen Beteiligung des Freistaates von bis zu 20 Millionen Euro rechnen kann.
Hintergrund:
Gemäß den Verfahrensregeln für das nationale Auswahlverfahren (Artikel 5, Ziff. 14) erfolgt die förmliche Billigung der Shortlist anhand des Berichts der Jury nun in einem gesonderten Schritt durch den Vorsitzenden der Kultur-Ministerkonferenz. Auf der Shortlist sind neben Chemnitz die Städte Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Nürnberg enthalten.
Im September/Oktober 2020 fällt die Entscheidung der Expertenjury und die Bekanntgabe der deutschen »Kulturhauptstadt Europas 2025«. Deutschland wird neben Slowenien 2025 der Mitgliedsstaat sein, der eine der beiden Kulturhauptstädte stellt.
Informationen um den Wettbewerb unter: www.2025kulturhauptstadt.de.
Keine Kommentare bisher