Sachsen vereinfacht das Förderverfahren für den Bau und die Sanierung von Schulen. Eine entsprechende Verordnung hat Kultusminister Christian Piwarz heute vorgestellt. Künftig wird damit das Antragsverfahren für Schulträger weniger aufwendig und die Prüfung durch die Genehmigungsbehörde weniger zeitintensiv.
»Das was wir für die Genehmigung von Förderanträgen zum Schulhausbau benötigen, haben wir auf ein Minimum reduziert. Für Antragssteller wird das Förderverfahren dadurch einfacher und die Vergabe von Fördermitteln beschleunigt«, sagte Kultusminister Christian Piwarz heute in Dresden.
Mit der neuen Verordnung (Schulinfrastrukturverordnung) müssen Schulträger zum Beispiel nicht mehr umfangreiche Bauunterlagen einreichen. Jetzt können auch Pauschalwerte, sogenannte Kostenkennwerte pro Quadratmeter Nutzfläche, zur Bemessung der Förderhöhe herangezogen werden. Alternativ können auch die ermittelten Gesamtbaukosten mit dem Förderantrag vorgelegt der Bewilligung zugrunde gelegt werden.
Baufachliche Prüfungen und die Begleitung von Baumaßnahmen durch das Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB) entfallen künftig. Zuweisungen von Fördermitteln an freie Schulträger können jetzt auch ohne Einhaltung der Wartefrist erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass ohne diese Schule eine entsprechende öffentliche Schule eingerichtet werden müsste. Auch die Verwendungsnachweisprüfung ist vereinfacht worden.
Der Freistaat Sachsen hat seit Anfang der neunziger Jahre mit 3,2 Milliarden Euro rund 5.400 Projekte im Schulhausbau gefördert. Im aktuellen Doppelhaushalt 2019/2020 sind rund 415 Millionen Euro für die Förderung im Schulhausbau eingeplant.
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