Für sechs Leipziger Sanierungsgebiete sind die Satzungen verlängert worden. Sie gelten nun noch bis Ende des Jahres 2022 (Neuschönefeld, Connewitz-Biedermannstraße, Lindenau II und Kleinzschocher) beziehungsweise Ende 2023 (Innerer Süden, Gohlis). Einer Verlängerung hat der Freistaat Sachsen Ende letzten Jahres zugestimmt. Die Verwaltungsspitze hat die längeren Laufzeiten nun bestätigt.
In die Sanierungsgebiete sind in den vergangenen Jahren erhebliche Fördermittel des Bundes geflossen, was zu einer Aufwertung und gestiegenen Grundstückswerten geführt hat. Nach den Regelungen des Baugesetzbuches haben die Grundstückseigentümer daher Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen zu zahlen. Diese Einnahmen müssen die Kommunen nach Ablauf der Sanierungsverfahren zu zwei Dritteln an den Freistaat abführen – sie dürfen jedoch während des noch laufenden Verfahrens in die Gebiete reinvestiert werden.
Hintergrund der neuen Fristsetzung ist, dass Leipzig im Vergleich zu anderen Kommunen hohe Ausgleichsbeträge eingenommen hat. Diese sollen möglichst vollständig wieder für Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden können. So konnte zuletzt etwa die Modernisierung der Schaubühne Lindenfels finanziert werden. Auch die Gießerstraße in Lindenau, die Ludwigstraße in Neustadt-Neuschönefeld oder ein Straßenabschnitt am Gaudigplatz in Zentrum Süd werden mit diesen Geldern saniert.
In Leipzig können aufgrund der generellen Bodenwertentwicklung und weil mehr Eigentümer freiwillig frühzeitig Ausgleichsbeträge gezahlt haben, nun auch mehr Maßnahmen umgesetzt werden als zunächst angedacht. Dies braucht jedoch zusätzlich Zeit, um gewünschte Sanierungen zu planen und umzusetzen. 2016 waren die Sanierungssatzungen bereits bis Ende November 2020 verlängert worden.
Zwischen 1994 und 2004 wurden durch die Stadt Leipzig sowie die Gemeinden Liebertwolkwitz und Böhlitz-Ehrenberg insgesamt 15 Sanierungsgebiete festgelegt, sie umfassen eine Fläche von etwa 600 Hektar. Zahlungspflichtig sind dabei rund 23.000 Eigentümer, etwa 30 Prozent dieser Erhebungsfälle wurden bereits abgearbeitet, zumeist wurde eine vorzeitige Zahlung der Ausgleichsbeträge vereinbart.
Bis heute konnten so Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro erzielt werden, die überwiegend wieder in Sanierungsgebiete flossen. Die öffentlichen Investitionen kommen so auch der regionalen Wirtschaft zu Gute und führen vor Ort zu Wertschöpfung und Einkommen. 2021 legt das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung hierzu den nächsten Evaluierungsbericht vor.
Städtebauliche Sanierungsverfahren sollen die Lebensqualität steigern, entsprechende bauliche Missstände beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt insgesamt fördern. Wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind, werden die entsprechenden Satzungen aufgehoben. Dies war zuletzt etwa beim Gebiet Prager Straße der Fall. Derzeit werden in den Leipziger Sanierungsgebieten die noch bestehenden Defizite bei der technischen und sozialen Infrastruktur beseitigt.
Weitere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/ausgleichsbetrag-sanierungsgebiet.
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