Zu den Ergebnissen des Bundes-Koalitionsausschusses erklärt Sachsens Wirtschafts-, Arbeits- und Verkehrsminister Martin Dulig: »Ich begrüße die Einigung der Bundesregierung auf die Kernforderungen des ‚Arbeit-von-morgen-Gesetzes‘ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Das ermöglicht insbesondere die so wichtige Unterstützung für die Beschäftigten der Automobilindustrie in ihrem derzeitigen Wandel.«
»Das Instrument der Kurzarbeit hat bereits bei der Bewältigung der Finanzkrise einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass Deutschland die darauffolgende Konjunkturkrise so schnell überwinden konnte. Mit den geplanten Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und dem Ausbau der Qualifizierung sind die Weichen klug gestellt, um den anstehenden Strukturwandel wirkungsvoll arbeitsmarktpolitisch zu flankieren.
Die anstehende Transformation in der Automobilindustrie ist eine große Herausforderung für Unternehmen und Beschäftigte. Mit rund 100.000 Beschäftigten ist die Branche schon aufgrund ihrer Größe von immenser Bedeutung für den Freistaat Sachsen als Automobilland und für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland.
Minister Dulig weiter: »Die Digitalisierung der Fertigung, der Aufbruch in die Elektromobilität und die neuen Anforderungen an eine umweltverträgliche Mobilität fallen zeitlich zusammen. Deshalb ist der Wandel einer innovativen und beschäftigungsstarken Branche wie der Automobilindustrie auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit den vorgesehenen Änderungen aus dem Arbeit-von-morgen-Gesetz können wir das gemeinsam anpacken.«
Die Unternehmen können so die freien Kapazitäten nutzen und die Beschäftigten mit Blick auf die neuen Anforderungen qualifizieren. Das Gesetz leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. »Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind der Schlüssel, damit Deutschland bei der Mobilität der Zukunft auch wirtschaftlich in der ersten Liga spielt.«
Hintergrund:
* Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses kann die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds bei lang anhaltendem Arbeitsausfall auf betrieblicher Ebene auf bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn Beschäftigte während der Kurzarbeitsphase qualifiziert werden. Unter diesen Umständen nimmt der Staat den Arbeitgebern die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge ab, die sie im Falle von Kurzarbeit im Regelfall alleine zu tragen haben.
* Außerdem werden die Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld gesenkt. Bisher gibt es die staatliche Leistung nur bei einem erheblichen Arbeitsausfall in einem Unternehmen: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss von einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen sein. Diese Schwelle gilt in von besonders vom Strukturwandel betroffenen Unternehmen nicht mehr, wenn sie ihren Mitarbeitern Weiterbildung anbieten.
* Neu ist auch, dass die Bundesagentur für Arbeit bei Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten übernimmt, wenn Beschäftigte in einer Transfergesellschaft qualifiziert werden und dabei Transferkurzarbeitergeld beziehen. Künftig können auch längere Weiterbildungsmaßnahmen, über das Ende des Bezuges von Transferkurzarbeitergeld hinaus, gefördert werden Außerdem soll die Förderung nicht mehr nur für über 45-Jährige und Geringqualifizierte gelten.
* Die Inanspruchnahme der Förderung bei beruflicher Weiterbildung wird für Unternehmen und Beschäftigte vereinfacht. Beispielsweise werden anstelle der bisherigen Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Einzelfall Sammelanträge ermöglicht.
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