Am 27. Januar 2020 fand im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt der Neujahrsdialog des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herrn Stephan Pöhler, statt. Neben den behindertenpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen, Vertretern der Organisationen der Wohlfahrtspflege und der Behindertenselbsthilfe, waren seiner Einladung auch der Zweite Vizepräsident des Sächsischen Landtages, der Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen sowie Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sozialministeriums gefolgt.
In seiner Einleitung betonte Pöhler, dass ihm auch zu Beginn diesen Jahres wieder sehr daran gelegen ist, mit den Spritzenvertretern der Sächsischen Behindertenarbeit und Behindertenpolitik ins Gespräch zu kommen. »Der rege und konstruktive Dialog über aktuelle Entwicklungen und Probleme der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie das respektvolle Miteinander, um Dinge im Freistaat voranzubringen, ist unerlässlich. Nur ein gutes Zusammenwirken lässt uns die bevorstehenden Aufgaben meistern.«, so Pöhler.
Den inhaltlichen Schwerpunkt des Neujahrsdialoges setzte der Beauftragte auf die weitere Umsetzung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, auf die Umsetzung der nach dem Bundesteilhabegesetz ab 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Neuregelungen auf Landesebene sowie auf die Umsetzung des im vergangenen Jahr verabschiedeten Sächsischen Inklusionsgesetzes. Unter dem Stichpunkt »Erreichtes und Offenes« zog der Beauftragte eine Bilanz zu den Themenfeldern Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Sozialraum.
In puncto Inklusionsgesetz betonte Pöhler, dass dieses zahlreiche Gedanken aus seinen 2017 eingereichten Empfehlungen übernommen hat, wie beispielsweise die Erhöhung der Mittel für Teilhabe auf 70,00 € und die Ausweitung des Anspruches auf Verwendung der Gebärdensprache. Allerdings, so betonte Pöhler weiter, blieb das Inklusionsgesetz in einigen Punkten hinter seinen Erwartungen zurück, wie beispielsweise bei der Nicht-Einbeziehung der kommunalen Ebene in dessen Geltungsbereich.
»Dadurch wurde die Chance auf eine flächendeckende sozialräumliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vertan und es bleibt abzuwarten, wie die neue Staatsregierung das Inklusionsgesetz mit Leben erfüllt. Um das Inklusionsgesetz in die Praxis zu überführen, werden eine Reihe von konkreten Absprachen erforderlich sein, die ich mit Ministerinnen und Ministern der neuen Staatsregierung führen werde.«, so Pöhler.
Der sich anschließende Austausch zu verschiedenen Themen (z.B. die Umsetzung des Inklusionsgesetzes und Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene, die sachsenweit ungleiche Bezahlung von Fachkräften im Pflege- und Assistenzbereich, die Situation der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen sowie die Entwicklung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung) gestaltete sich interessant und abwechslungsreich und führte zu dem gewünschten Format: einem ungezwungenen Dialog zwischen Mitwirkenden und Beteiligten der Sächsischen Behindertenarbeit und Behindertenpolitik.
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