Nach den zu trockenen Jahren 2018 und 2019 hat sich die hydrologische Situation in Sachsen auch in den vergangenen Monaten nicht verbessert. Brachte der Winter 2018/19 mit entsprechenden Regenfällen noch eine deutliche Entspannung, so ist die Erholung im aktuellen Winter aufgrund unterdurchschnittlicher Niederschläge bisher weitgehend ausgeblieben.
Dieses sachsenweite Regendefizit macht sich auch in den Oberflächengewässern bemerkbar. Seit Jahresbeginn sinken die Pegel von Flüssen und Talsperren. Außerdem sind die Böden weiterhin deutlich zu trocken und die Grundwasserstände liegen an den meisten Messstellen unter den langjährigen Monatsmittelwerten. An der Talsperre Cranzahl musste am Donnerstag (30. Januar) der Abfluss in den Lampertsbach eingestellt werden.
»Die aktuelle Situation ist sehr ernst«, sagt Umweltminister Wolfram Günther. »Helfen würden nur überdurchschnittliche Niederschläge in den kommenden Wochen. Bleibt es weiterhin so trocken, haben wir spätestens im Frühsommer eine Niedrigwassersituation, die noch kritischer als 2018 oder 2019 ausfallen kann.«
Die sächsischen Talsperren sind auf Grund der anhaltenden Trockenheit trotz der ressourcenschonenden Bewirtschaftung durch die Landestalsperrenverwaltung nur teilweise gefüllt. Eine akute Bedrohung der Wasserversorgung besteht jedoch nicht.
In normalen Jahren füllen sich die Talsperren im Winterhalbjahr, so dass diese Ende März wieder gefüllt sind. Aktuell sind die 23 Trinkwasser-Talsperren durchschnittlich nur zu 73 Prozent gefüllt. Bei weiterhin fehlenden Niederschlägen und damit geringen Zuflüssen aus den Fließgewässern ist eine Füllung der Talsperren in den kommenden Wochen unwahrscheinlich.
Dabei stellt sich die Situation an den einzelnen Talsperren unterschiedlich dar. Die größte sächsische Trinkwassertalsperre Eibenstock ist mit 78 Prozent (aktueller Inhalt 50,6 Millionen Kubikmeter) noch relativ gut gefüllt. In der Trinkwassertalsperre Cranzahl ist der Füllstand dagegen auf 52 Prozent (aktueller Inhalt 1,5 Millionen Kubikmeter) gesunken. »Wir beobachten die Entwicklung an den Talsperren bereits jetzt sehr aufmerksam, um rechtzeitig angepasste Maßnahmen der Bewirtschaftung einzuleiten«, so Umweltminister Günther.
Der Wassermangel in Sachsen ist auch eine der Ursachen für die dramatischen Schäden im sächsischen Wald. Am 25. Januar hatte die Sächsische Staatsregierung auf ihrer zweitägigen Kabinettsklausur deshalb beschlossen, dass rund 52 Millionen Euro für die Bewältigung der Waldschäden bereitgestellt werden, die durch Dürre und die sogenannte Borkenkäferkalamität, die massenhafte Schädigung des sächsischen Waldes, entstanden sind. Die zusätzlichen Mittel dienen primär dazu, die gesetzlichen Aufgaben des Staatsbetriebs Sachsenforst insgesamt zu finanzieren.
Zu diesen Aufgaben zählen neben der Bewirtschaftung des Staatswaldes insbesondere auch die umfangreiche Unterstützung des Privat- und Körperschaftswaldes über Beratung, Betreuung und technische Hilfe. Im Rahmen der bereitgestellten Mittel sollen im Privat- und Körperschaftswald insbesondere eigentumsübergreifende Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung stärker praktisch unterstützt werden und kleineren Waldbesitzern mehr Unterstützung im Rahmen der technischen Hilfe angeboten werden.
Der Freistaat unterstützt private und körperschaftliche Waldbesitzer außerdem im Rahmen der forstlichen Förderung sowohl über die Umsetzung europäischer Förderprogramme (ELER) als auch über die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK). Die Beseitigung der aktuellen Waldschäden nach den Extremwetterereignissen wird seit 2019 gefördert, diese Förderung wird 2020 fortgesetzt.
Vom 1. Januar 2019 bis Ende Januar 2020 wurde durch die Waldbesitzer ein Förderbedarf von rund zwölf Millionen Euro für 1,2 Millionen Kubikmeter Schadholz angezeigt, bis Ende 2019 wurden bereits 3,5 Millionen Euro ausgezahlt. Ab Frühjahr 2020 werden auch die Wiederaufforstung und der Waldumbau aus der GAK gefördert.
Neben der klassischen Pflanzung bzw. der Saat soll auch die natürliche Verjüngung, d. h. zum Beispiel die Waldentwicklung aus Sukzession, gefördert werden. Insgesamt stehen für 2020 rund zehn Millionen Euro GAK-Mittel für die Förderung der Waldbesitzer zur Verfügung, rund 3,7 Millionen Euro für den Waldumbau und 6,3 Millionen Euro für die Beseitigung der Schäden.
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