Das so genannte „Hexenhaus“ auf dem Areal der Nachbarschaftsschule auf der Gemeindeamtstraße in Lindenau wird noch in diesem Jahr saniert und soll künftig als Jugend- und Freizeitzentrum genutzt werden. Die Baukosten in Höhe von insgesamt 555.000 Euro werden zu einem Anteil von 350.000 Euro aus vorzeitig abgelösten sogenannten Ausgleichsbeträgen des Sanierungsgebietes „Lindenau II“ finanziert. Dies hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau beschlossen.
Das bisher leerstehende, denkmalgeschützte Gebäude der Stadt Leipzig liegt auf dem Gelände der Nachbarschaftsschule e.V. Dem Förderverein ist es jetzt gelungen, mit der Stadt einen Erbbaupachtvertrag für die kommenden 40 Jahre zu unterzeichnen. Das Gebäude soll künftig vom Hort der Schule genutzt werden, auch andere Kinder im Stadtteil können dann von offenen Freizeitangeboten profitieren – unabhängig von den Öffnungszeiten der Schule.
Dafür muss das „Hexenhaus“ komplett saniert werden – neben den Städtebaufördermitteln sollen hierfür Vereinsmittel zum Einsatz kommen. An den Plänen zum Umbau wurden die Schüler beteiligt, ihre Ideen flossen mit ein: In der unteren Etage soll der Schulclub mit integriertem Café entstehen, zudem ist eine Fahrradwerkstatt, ein Raum für Töpferkurse sowie die Toiletten, einschließlich eines barrierefreien WCs, geplant. Das Café bekommt einen Freisitz. Damit das gesamte Gebäude barrierefrei zugänglich ist, gibt es künftig einen Aufzug.
Im Obergeschoss entsteht ein rund 90 Quadratmeter großer Multifunktionsraum – etwa als Bewegungsraum für die Kinder des Hortes und der Kita, aber auch als Tagungsraum beispielsweise für den Schülerrat. Fest integriert wird hier eine Küche, für Koch- und Back-Arbeitsgemeinschaften. Einen weiteren Mehrzweckraum im Obergeschoss werden sich vormittags die Vorschul- und nachmittags die Hortkinder teilen, um eine maximale Auslastung zu gewährleisten. Der Schulclub soll an einigen Wochentagen bis 18 Uhr öffnen, um sich so Kindern und Jugendlichen des Stadtteils zu öffnen.
In das Sanierungsgebiet sind in den vergangenen Jahren erhebliche Städtebaufördermittel geflossen, was zur Aufwertung und steigenden Grundstückswerten geführt hat. Nach den Regelungen des Baugesetzbuches haben die Grundstückseigentümer daher Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen zu zahlen.
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